Grafik: Hurca/Adobe Stock
+++ Corona-Soforthilfe: Schlussabrechnung einreichen +++
Bund und Länder haben sich auf eine letztmalige Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen verständigt. Sofern bereits eine Fristverlängerung beantragt wurde, muss die Schlussabrechnung nun bis spätestens 30. September 2024 eingereicht werden.
Laufzeiten und Fristen der Programme
FAQ zu den Corona-Wirtschaftshilfen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Corona-Ticker
Beendete Programme
Programm | Fristen für die Schlussabrechnung |
---|---|
November- und Dezemberhilfe | Abgelaufen. |
Überbrückungshilfe IJuni bis August 2020 | Schlussrechnung bis 31. Oktober 2023. Neu: In Einzelfällen bis zum 30. September 2024, sofern eine Fristverlängerung beantragt wurde. |
Überbrückungshilfe II September bis Dezember 2020 | Schlussrechnung bis 31. Oktober 2023. Neu: In Einzelfällen bis zum 30. September 2024, sofern eine Fristverlängerung beantragt wurde. |
Überbrückungshilfe III November 2020 bis Juni 2021 | Schlussrechnung bis 31. Oktober 2023. Neu: In Einzelfällen bis zum 30. September 2024, sofern eine Fristverlängerung beantragt wurde. |
Überbrückungshilfe III Plus Juli bis Dezember 2021 | Schlussrechnung bis 31. Oktober 2023. Neu: In Einzelfällen bis zum 30. September 2024, sofern eine Fristverlängerung beantragt wurde. |
Überbrückungshilfe IVJanuar bis März 2022 und April bis Juni 2022 | Schlussrechnung bis 31. Oktober 2023. Neu: In Einzelfällen bis zum 30. September 2024, sofern eine Fristverlängerung beantragt wurde. |
Neustarthilfe Januar bis Juni 2021 | Abgelaufen. |
Neustarthilfe Plus Juli bis September 2021Oktober bis Dezember 2021 | Abgelaufen. |
Neustarthilfe 2022Januar bis März 2022 und April bis Juni 2022 | Abgelaufen. |
Krisenberatung Corona
Neben finanziellen Hilfen benötigen viele kleine Unternehmen in der aktuellen Situation niederschwellige Beratungsangebote. Beratungsbedarf besteht häufig in Bezug auf betriebswirtschaftliche Planungsrechnungen und die Sicherstellung der Liquidität.
Die „Krisenberatung Corona“ wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert und ist kostenfrei für die Unternehmen. Es ist lediglich ein Eigenanteil in Höhe der Umsatzsteuer zu leisten. Es können bis zu vier Beratungstage in Anspruch genommen werden. Eine mehrfache Förderung ist ausgeschlossen.
Information und Antrag
Beratungsgesellschaft für Wirtschaft und Mittelstand mbH