Ausbildungsnachweis: das Berichtsheft

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Berichtsheft: Wichtige Infos zum Ausbildungsnachweis

Die Ausbildungsverordnungen schreiben vor, dass alle Azubis einen Ausbildungsnachweis (auch "Berichtsheft" genannt) führen müssen. Was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

Rechtliche Grundlagen

Der Ausbildungsnachweis, auch „Berichtsheft“ genannt, muss

  • regelmäßig und vollständig geführt,
  • vom Ausbildungsbetrieb kontrolliert und unterschrieben und
  • zur Zwischenprüfung oder Teil 1 der gestreckten Gesellenprüfung vorgelegt werden.

Das Führen des Ausbildungsnachweises ist Teil der Ausbildung. Das Berichtsheft muss vom Betrieb kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Berichte sind als Tätigkeitsnachweis innerhalb der Ausbildungszeit zu schreiben. Das Berichtsheft geht zwar nicht in die Prüfungsnoten ein, ist aber Zulassungsvoraussetzung für die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung.

Was gehört in den Ausbildungsnachweis?

Im Berichtsheft wird in Stichworten eingetragen, welche wesentlichen Tätigkeiten im Betrieb verrichtet bzw. welche Fächer und Unterrichtsthemen in der Berufsschule und in der Überbetrieblichen Unterweisung (ÜBA) behandelt wurden. Urlaubs- und Krankheitstage werden ebenfalls vermerkt.

Wird gegen diese Regeln verstoßen, kann dies – nach § 6 Abs. 2 Berufsausbildungsvertrag – ein wichtiger Grund zur Kündigung des Ausbildungsvertrags sein.

Warum das Berichtsheft sinnvoll ist

Der Ausbildungsnachweis ist ein gutes Mittel, um mit Erfolg zu lernen:

  • Er hält zur gedanklichen Durchdringung der fachlichen Probleme an.
  • Er gibt eine größere Sicherheit in der Beschreibung von Arbeitsvorgängen.
  • Er ermöglicht eine Übersicht über den Gang der Ausbildung.
  • Und er lässt erkennen, ob der Lehrstoff vermittelt und verstanden wurde.

Zwei Varianten: schriftlich oder elektronisch

Betrieb und Auszubildende haben die Wahl: der Ausbildungsnachweise kann schriftlich oder elektronisch geführt werden. In jedem Fall müssen die gedruckten Vorlagen bzw. die digitale App vom Ausbildungsbetrieb kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Vereinbarung, wie der Ausbildungsnachweis geführt wird, muss im Ausbildungsvertrag festgelegt werden.

Berichtshefte beziehen

Die Ausbildungsnachweishefte können bei der Kreishandwerkerschaft vor Ort bezogen werden.

 Kreishandwerkerschaften 

Digitales Berichtsheft

Seit 2017 sind digitale Ausbildungsnachweise zugelassen. Sie bieten gegenüber der klassischen Form eine Reihe von Vorteilen:

  • Sie fördern den Austausch zwischen Ausbilder und Auszubildenden. Einige Angebote enthalten integrierte Kommunikationsmöglichkeiten, bei denen die Kontakte zu Berufsschullehrern oder Ausbildern in der Überbetrieblichen Ausbildung hinterlegt werden können.
  • Sie besseren Lesbarkeit bei und ermöglichen die Einbindung von digitalen Unterlagen, zum Beispiel Fotos und technische Zeichnungen.
  • Der Zugriff ist jederzeit möglich. Das erleichtert die Kontrolle des Lernerfolgs und die Verwaltung des Berichtshefts.
  • Die Erinnerungsfunktion macht auf noch offene Berichtszeiträume aufmerksam.
  • Apps sorgen für eine übersichtliche und transparente Darstellung der Entwicklung der Auszubildenden und erlauben häufig einen Bezug zur Ausbildungsordnung durch integrierte Informationen (Soll-Ist-Stand Vergleich).

Das Angebot an digitalen Berichtsheften ist in den vergangenen Jahren ständig gewachsen. Einen Überblick, welche digitale Lösungen für welche Berufe verfügbar sind, gibt die Deutsche Handwerks Zeitung.

 Digitales Berichtsheft: Die Apps fürs Handwerk

Fragen zum Berichtsheft

Wer zum ersten Mal ein Berichtsheft führt, stolpert oft über die eine oder andere Frage. Wenden Sie sich damit gerne an unsere Ausbildungsberater.

Landkreise Freudenstadt, Sigmaringen und Zollern-Alb

Michael Wittich, Telefon 07121 2412-265, michael.wittich[at]hwk-reutlingen.de

Landkreise Reutlingen und Tübingen

Martin Freudemann, Telefon 07121 2412-267, martin.freudemann[at]hwk-reutlingen.de

Ansprechpartner

Freudemann, Martin

07121 2412-267

 

Wittich, Michael

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