Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Wer über einen ausländischen Berufsabschluss verfügt, hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, diese Qualifikationen auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Beruf hin überprüfen zu lassen. Die Handwerkskammer Reutlingen ist für die Anerkennung von handwerklichen Berufsabschlüssen in den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Tübingen, Sigmaringen und Zollernalb zuständig.
Kostenlose Erstberatung
Interessenten sollten in jedem Fall unsere kostenlose Erstberatung nutzen. Die Servicestelle der Handwerkskammer Reutlingen hilft, den passenden inländischen Referenzberuf zu finden, informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten zur Weiterbildung. Im Anschluss an dieses Beratungsgespräch können Sie den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen.
Das Verfahren
Die Handwerkskammer prüft, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihren Berufsqualifikationen und einem deutschen Abschluss bestehen. Erlauben die vorliegenden Unterlagen keine abschließende Prüfung, können ergänzend ein Fachgespräch oder eine Arbeitsprobe herangezogen werden. Ist eine hohe Übereinstimmung mit einem deutschen Berufsabschluss gegeben, stellt die Kammer eine Gleichwertigkeitsbescheinigung aus.
Wenn keine Gleichwertigkeit attestiert werden kann, erhalten Antragsteller eine Beschreibung der wesentlichen Unterschiede. Antragssteller, die ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen, werden darüber informiert, wie sie die Gleichwertigkeit erreichen können (Eignungsprüfung, Qualifizierung)
Kosten
Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt zurzeit 100 Euro. Die Kosten können allerdings deutlich höher ausfallen, wenn zum Beispiel die Kompetenzen und Qualifikationen aufgrund fehlender Nachweise nachträglich festgestellt werden müssen. Die Höchstgrenze liegt bei 600 Euro. Hinzu kommt gegebenenfalls das Honorar für einen Dolmetscher.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten können vorab in einem unverbindlichen Beratungsgespräch geklärt werden
Ansprechpartner
Diana Laib
Telefon 07121 2412-269
Telefax 07121 2412-423
E-Mail diana.laib[at]hwk-reutlingen.de
Berufsanerkennung - kurz erklärt
"Berufsanerkennung im Handwerk" - ein Video des Projekts Unternehmen Berufsanerkennung, zu dem sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Zentralverband des Deutschen Handwerks und das Bundesministerium für Bildung und Forschung zusammengeschlossen haben.
Downloads und Links
Faltblatt zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
Merkblatt zum Verfahrensablauf (Bundesministerium für Bildung und Forschung)
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung (September 2022)
Weitere Informationen
Die wichtigsten Informationen des Portals „Anerkennung in Deutschland“ gibt es seit Kurzem neben Deutsch und Englisch in weiteren Sprachen – nämlich auf Italienisch, Polnisch, Rumänisch Spanisch und in Zukunft auch auf Türkisch. Den „Anerkennungs-Finder“ wird es allerdings aufgrund der Größe und Dynamik der Datenbank weiterhin nur auf Deutsch und Englisch geben.
Anerkennung in Deutschland - Internetportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Informationsportal des Bundeswirtschaftsministeriums
Netzwerk Integration durch Qualfizierung Baden-Württemberg
Informationsbroschüre "Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Handwerk" (BMWi und ZDH)