Verpackungen

Zum 1. Januar 2019 ist das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten Ziele des Gesetzes sind, das Recycling von Verpackungsabfällen weiter zu steigern, mehr Transparenz zu schaffen und die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu sichern.

Alle Handwerksbetriebe, die Waren verpacken oder verschicken, um diese an Endverbraucher weiter zu geben, fallen unter den Regelungsbereich des Verpackungsgesetzes.

Die Um- und Verkaufsverpackungen, die an den privaten Endverbraucher in Deutschland abgegeben werden, unterliegen der Systembeteiligungspflicht, das heißt einem Anschluss an ein Rücknahmesystem. Besondere Regeln gelten für Serviceverpackungen, wie beispielsweise die Brötchentüte oder den Kaffeebecher.