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Bund fördert schnelles Laden in Unternehmen
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) setzt die Förderung von Schnellladeinfrastrukturen (DC) in Unternehmen fort. Mittel aus dem aktuellen Programm können ab sofort beantragt werden.
Förderprogramm im Überblick
Was wird gefördert?
Gefördert werden ausschließlich Schnellladestrukturen (DC - Gleichstrom) im Inland, die Strom aus erneuerbaren Quellen zur Verfügung stellen.
Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an Unternehmen aller Größen. Jedes antragstellende Unternehmen kann einen Antrag stellen. Bei verbundenen Unternehmen stellen Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit einen eigenen Antrag.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 Prozent möglich.
Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist:
- Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 Euro.
- Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000 Euro.
Wichtige Förderbedingungen
- Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen.
- Die Beschaffung und Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen.
- Nicht förderfähig sind Ausgaben für Planungsleistungen Dritter. Auch eine Förderung von Leasingraten oder Mietausgaben für Ladeinfrastruktur ist ausgeschlossen.
- Die Ladepunkte müssen mindestens zwei Jahre ab Datum der Inbetriebnahme laut Installationsprotokoll im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben.
- Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist nicht zulässig.
Antrag stellen
Das Programm wird über den Projektträger Jülich abgewickelt, der auf seinen Internetseiten detaillierte Informationen zum Förderaufruf und FAQ bereitstellt.
Projektträger Jülich: Förderung nicht-öffentlicher Schnellladestruktur
Auch ein telefonischer Beratungsservice ist unter Telefon 030 20299-498 (Mo.-Fr. von 10 bis 15 Uhr) eingerichtet.
Projektträger Jülich: Förderplattform