Neue Regeln ab dem 1. Juli 2022

Serviceverpackungen

Für diese Verpackungen besteht ab dem 1. Juli 2022 eine Registrierungspflicht. Damit müssen auch Handwerksbetriebe, die ausschließlich Serviceverpackungen nutzen, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister im Verzeichnis LUCID eintragen.

Es handelt sich um eine reine Meldepflicht. Die für Serviceverpackungen bestehenden Erleichterungen bleiben bestehen. So kann die Systembeteiligungspflicht wie bisher auf den Vorvertreiber übertragen werden. Bäckereien, Konditoren und Metzgereien müssen also weiterhin keinen Vertrag mit einem dualen System abschließen. Gleiches gilt für die Mengenmeldung.

Wer der Registrierungspflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße belangt werden. Damit Betriebe die Vorgabe termingerecht erfüllen können, ist die Online-Registrierung ab dem 5. Mai 2022 möglich.

Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht

Die Registrierungspflicht betrifft auch Betriebe, die Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht in Verkehr bringen. Dazu zählen:

  • Transportverpackungen,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise nicht bei privaten Endkunden als Abfall anfallen,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die eine Systembeteiligung nicht möglich ist,
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter,
  • Mehrwegverpackungen und Einwegverpackungen, die der Pfandpflicht unterliegen.

Die Online-Registrierung ist ab dem 5. Mai 2022 möglich.

Zentrale Stelle Verpackungsregister

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