Die Auftragserteilung

Am Anfang steht der Auftrag
Wer kennt diese Situationen nicht: der Rolladen klemmt, es regnet ins Dach rein, die Heizung funktioniert nicht, der Fernseher zeigt alle Gesichter plötzlich verschwommen und in grüner Farbe, und, und, ... Für die Behebung dieser größeren und kleineren Schäden sowie für individuelle Produkte, Anfertigungen und Dienstleistungen ist ein Handwerker immer gefragt.

Damit es keine bösen Überraschungen gibt, sollten Sie sich für die Ausführung der Arbeit aber immer an einen Meisterfachbetrieb wenden. Auch hier hilft Ihnen die Handwerkskammer wieder weiter. Wenn Sie den Namen und die Anschrift des Unternehmens nennen, erfahren Sie, ob der Betrieb in die Handwerksrolle der Kammer eingetragen ist. Nur wenn Sie einen qualifizierten Meisterbetrieb beauftragen, ersparen Sie sich viel Zeit, Ärger und in den meisten Fällen auch Geld. Denn Schwarzarbeiter locken zwar mit günstigen Angeboten, doch ist die Qualität der Arbeiten meistens entsprechend nachlässig und das  Bußgeld für die Schwarzarbeit auch für Sie als Auftraggeber sehr hoch.

Haben Sie sich schließlich für einen Handwerksbetrieb entschieden, sollten Sie die durchzuführenden Arbeiten mit dem Meister besprechen. Hierbei gilt: der Teufel liegt meist im Detail. Erklären Sie möglichst genau, was Sie möchten. Bei komplizierten Arbeiten ist es am besten, wenn sich der Handwerksmeister vorort ein Bild machen kann. In der Regel wird dieser erste Besuch, der der Information beider Seiten dient, nicht berechnet. Aber fragen Sie lieber nach, bevor es später zu einem Mißverständnis kommt.

 

Ebenso sollten Sie sich genau erkundigen, welche Kosten auf Sie zukommen. Handelt es sich bei Ihrem Auftrag um eine größere Angelegenheit, empfiehlt es sich, bei verschiedenen Handwerksbetrieben sogenannte Kostenvoranschläge einzuholen. Der Kostenvoranschlag ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde kostenfrei. Des Weiteren ist er grundsätzlich unverbindlich, das heißt der Handwerksunternehmer darf den angegebenen Preis für die in Auftrag gegebene Leistung um bis zu 25 Prozent überschreiten, ohne Sie zuvor auf die Mehrkosten hinzuweisen. Sie erkennen einen Kostenvoranschlag meist daran, dass die Preisangaben mit dem Zusatz circa, ungefähr, in etwa gemacht werden und nach tatsächlichem Aufmaß und Arbeitszeit abgerechnet werden soll. Ein Angebot hingegen grundsätzlich bindend. Hat Ihnen der Handwerker ein Angebot gemacht, darf er die Rechnung in der Regel nicht höher als vereinbart ausstellen. Kostenvoranschläge und Angebote stehen im geistigen Eigentum des Ausstellers und dürfen grundsätzlich nicht ohne Zustimmung an Dritte weiter gegeben werden.

Schließlich müssen Sie noch klären, ob Sie einen Vorauszahlung leisten müssen. Bei umfangreichen Arbeiten kann der Handwerker das von Ihnen verlangen. Hat er sich dazu allerdings nicht geäußert, darf er eine Vorauszahlung im Nachhinein nicht von Ihnen einfordern. Die Bezahlung der Handwerkerleistung wird in der Regel erst nach Fertigstellung des Werkes fällig. Aber keine Regel ohne Ausnahme! Abschlagszahlungen dagegen können auch ohne vorhergehende Vereinbarung in Höhe des Wertes für die erbrachte vertragsgemäße Leistung verlangt werden.