Hintergründe zum Thema "Schwarzarbeit"

Schwarzarbeit ist eine Form der Schattenwirtschaft und bezeichnet in der Umgangssprache eine unerlaubte, gewerbliche (haupt- oder nebenberufliche) fortgesetzte Betätigung. Auch die Formen der illegalen Beschäftigung gehören dazu, d.h. wenn Personal beschäftigt wird, das keine Arbeitserlaubnis besitzt und/oder für das weder Lohnsteuer noch Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden, obwohl der Unternehmer oder Auftraggeber dazu verpflichtet wären.

Nach der Handwerksordnung begeht derjenige Schwarzarbeit, der ein Handwerk ohne Eintragung in die Handwerksrolle als stehendes Gewerbe selbständig ausübt. Das Schwarzarbeitsgesetz erfaßt aber auch den Auftraggeber, der Dienst- und Werkleistungen nicht selbst ausführt, sondern durch handwerksrechtlich nicht zugelassene Subunternehmer ausführen läßt. Illegal handelt auch der, der Subunternehmer einsetzt, von denen er weiß oder leichtfertig nicht weiß, dass sie Arbeitnehmer ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis beschäftigen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

"Das habe ich nicht gewusst!" Diese Schutzbehauptung entlastet niemand. Weder den Schwarzarbeiter, noch den Kunden, noch den Unternehmer. Denn: Jeder, der eine Tätigkeit aufnimmt oder vergibt, muss sich bemühen und alle Hebel in Bewegung setzen, um zu erfahren, ob alles mit rechten Dingen zugeht. Juristen nennen das eine "gesteigerte Erkundigungspflicht".

Keine Schwarzarbeit sind:
  • Gefälligkeitsleistungen, die unentgeltlich aufgrund von persönlichem Entgegenkommen erbracht werden
  • Nachbarschaftshilfe, also die unentgeltliche gegenseitige Unterstützung - auch innerhalb einer Familie, eines Vereins oder einer örtlichen Gesellschaft.

Seit der Novellierung des Schwarzarbeitgesetzes stellt das unberechtigte Anbieten handwerklicher Dienst- oder Werkleistungen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbußen in empfindlicher Höhe bestraft werden kann. Dass daneben auch der Auftraggeber auch ein Risiko eingeht, ist hingegen weniger bekannt. Es besteht nämlich in aller Regel kein Versicherungsschutz, der einen Auftrag zur Schwarzarbeit zu einem unkalkulierbaren Risiko werden lassen kann.

Es wird teuer

Wenn man beim Schwarzarbeiten erwischt wird, dann wird es teuer. Bußgelder bis zu 100.000 Euro können nicht nur gegen den Schwarzarbeiter selbst, sondern auch gegen den Auftraggeber verhängt werden. Wenn Sie von der Handwerkskammer Reutlingen einen mutmaßlichen Fall von Schwarzarbeit überprüfen lassen wollen, dann wenden Sie sich einfach an die Abteilung "Handwerksrolle". Auf den folgenden Seiten erfahren Sie aber auch, was sie unbedingt zu diesem Thema noch wissen sollten.