Energieausweis für Wohngebäude

Foto: Alexander Raths/Adobe Stock

Mehr Klarheit über den Energieverbrauch von Gebäuden

Seit dem 1. Juli 2008 ist der Energieausweis für Altbauten Pflicht. Das Regelwerk ist kompliziert. Einige Hauseigentümer haben die Wahl zwischen verschiedenen Varianten. Was Verbraucher über den Energieausweis wissen sollten, haben wir dieser kurzen Übersicht zusammengestellt.

Was wird ausgewiesen?

Der Energieausweis informiert Mieter und Käufer über die energetische Qualität einer Immobilie und macht diese vergleichbar mit anderen Gebäuden. Hinzu kommen so genannte Modernisierungsempfehlungen, die aufzeigen, welche Einsparpotenziale bestehen.

Wer benötigt einen Energieausweis?

Die Ausweispflicht hat jeder Eigentümer, der seine Immobilie verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen will. Auf Anfrage eines Kauf- oder Mietinteressenten muss ein aktueller Ausweis vorgelegt werden. Umgekehrt gilt: Für das selbstgenutzte Eigenheim oder in bereits bestehenden Mietverhältnissen ist auch in Zukunft kein Ausweis erforderlich. Der Ausweis ist zehn Jahre gültig.

Welchen Ausweis braucht mein Haus?

Viel Kopfzerbrechen dürfte Verbrauchern die Entscheidung zwischen den beiden Varianten des Energieausweises bereiten. Der Verbrauchsausweis dokumentiert den Verbrauch der vergangenen Jahre. Der Bedarfsausweis ist umfassender angelegt und basiert auf der energetischen Qualität eines Gebäudes. Wichtige Einflussgrößen, wie zum Beispiel die Dämmung oder die Heizungsanlage, werden bei der Datenerfassung berücksichtigt.

Zwischen den beiden Varianten besteht also ein qualitativer Unterschied. Der Bedarfsausweis ist höherwertig – und teurer. Der Mehraufwand für die Datenerhebung schlägt sich auch im Preis nieder.

Tipp: Verbrauch oder Bedarf? Worauf Sie achten sollten, darüber informiert das Portal  Gebäudeenergieausweis Baden-Württemberg.

Wer stellt den Energieausweis aus?

Grundsätzlich müssen alle Aussteller neben einer akademischen Ausbildung oder einer Berufsausbildung im Baubereich zusätzlich auch über einen Schwerpunkt beziehungsweise eine fundierte Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens verfügen. Die Aussteller aus dem Handwerk haben im Regelfall die Weiterbildung zum „Gebäudeenergieberater (HWK)“ erfolgreich absolviert.

Und die Kosten?

Der Kosten variieren je nach Gebäudegröße und dem Zeitaufwand für die Datenaufnahme. Ist das Gebäude verwinkelt gebaut oder liegen keine Baupläne vor, kann es erheblich länger dauern, bis alle notwendigen Daten erfasst sind. Wenn Sie statt kurzer Hinweise auf mögliche Verbesserungen am Gebäude eine ausführliche Förderberatung mit schriftlichem Beratungsbericht wünschen, kann dies ebenfalls einen Aufpreis verursachen. Klären Sie die Kosten vorab mit Ihrem Berater.

Energieagenturen der Landkreise

Erster Ansprechpartner für Verbraucher sind die Energieagenturen der Landkreise, die umfangreiche kostenlsse Beratungsleistungen anbieten.

Landkreis Freudenstadt
Energieagentur in Horb gGmbH
Stuttgarter Straße 8
72160 Horb am Neckar
 www.eainhorb.de

Landkreis Reutlingen
Klimaschutz-Agentur im Landkreis Reutlingen gGmbH
Lindachstr. 37
72764 Reutlingen
 www.klimaschutzagentur-reutlingen.de

Landkreis Sigmaringen
Energieagentur Sigmaringen
Hintere Landesbahnstraße 7
72488 Sigmaringen
 www.energieagentur-sig.de

Landkreis Tübingen
Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen gGmbH
Doblerstraße 13
72074 Tübingen
 www.agentur-fuer-klimaschutz.de

Landkreis Zollernalb
Energieagentur Zollernalb gGmbH
Bahnhofstraße 22
72336 Balingen
 www.energieagentur-zollernalb.de