Wie kann ich mich bewerben?
Wenn Sie Ihre Ausbildung im Kammerbezirk der Handwerkskammer Reutlingen absolviert haben, Ihr Lehrvertrag also bei der Handwerkskammer Reutlingen eingetragen war, richten Sie Ihre Bewerbung bitte an uns.
Und so funktioniert es
Prüfen Sie anhand der Informationen auf dieser Internetseite, ob Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen.
Falls ja, senden Sie bitte eine formlose E-Mail mit folgenden Angaben an sandra.herrenkind[at]hwk-reutlingen.de:
- Name und Vorname
- E-Mail-Adresse
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- vollständige Adresse
- Telefonnummer für Rückfragen
- Ausbildungsberuf
- Prüfungsergebnis (bitte Gesellen- oder Abschlussprüfungszeugnis beifügen)
- erste geplante Weiterbildung mit voraussichtlichem Beginn und Ende
So geht es weiter
Nach Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie per Mail einen Link zu unserem Online-Portal. Kontrollieren Sie daher bitte regelmäßig Ihren Spam-Ordner. Nach Erhalt des Links müssen Sie Ihre Daten für die Bewerbung vervollständigen.
Durch die Vervollständigung Ihrer Daten haben Sie Ihr Bewerbungsformular (auch „Antrag auf Aufnahme“ oder „Stammdatenblatt“) als pdf-Dokument generiert. Drucken Sie das Dokument aus, versehen Sie es mit dem aktuellen Datum und Ihrer Unterschrift und senden Sie es mit den auf dem Formular genannten Anlagen per Post an uns an folgende Adresse:
Handwerkskammer Reutlingen
Begabtenförderung
Hindenburgstraße 58
72762 Reutlingen
Bewerbungsfrist beachten
Bitte beachten Sie, dass uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Angabe aller geforderter Daten im Online-Portal sowie vollständige per Post geforderte Unterlagen) vorliegen bis spätestens zum 15. November des Vorjahres für den Aufnahmetermin 1. Januar.
Falls Ihre erste Weiterbildung schon vor dem Aufnahmetermin beginnt, müssen Sie sich zwingend vor Beginn dieser Weiterbildung für das Stipendium bewerben!
Auswahlverfahren
Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt in einem speziellen Verfahren, um eine berufsstrukturelle Ausgewogenheit zu gewährleisten. Zusätzlich spielen auch Kriterien wie z.B. die schulische Vorbildung der Bewerber eine Rolle.
Bewerber, die bei einem beruflichen Leistungswettbewerb auf Landes- oder Bundesebene (z.B. Deutsche Meisterschaft im Handwerk) einen der ersten drei Plätze belegt haben, können unabhängig von der erreichten Gesamtpunktzahl im Gesellen- bzw. Abschlusszeugnis berücksichtigt werden. Gleiches gilt für Bewerbungen auf der Grundlage eines begründeten Vorschlags von Arbeitgeber oder Berufsschule.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in das Förderprogramm.
Alle Bewerber erhalten in der Regel bis Ende Dezember eine E-Mail mit einer Zusage oder Absage. Sollten Sie nicht ausgewählt werden, können Sie sich wieder bewerben, sofern bzw. solange Sie die Aufnahmevoraussetzungen noch erfüllen!
Wann erhalte ich die Auszahlung?
Das Weiterbildungsstipendium läuft über drei Kalenderjahre. Es beginnt mit dem Tag der Aufnahme und endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres.
Als Stipendiat können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 8.700 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Sie tragen einen Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme, der jedoch Ihren Gesamtförderbetrag von 8.700 Euro nicht schmälert.
Die Mittel für das Stipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.