Zulassung zur Meisterprüfung und weitere Anträge
Was ist der "Antrag auf Zulassung der Meisterprüfung"?
Sie zeigen uns mit dem Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung, dass Sie an der Meisterprüfung teilnehmen möchten. Der zuständige Meisterprüfungsausschuss prüft, ob Sie alle Voraussetzungen mitbringen, um die Meisterprüfung abzulegen. Wird Ihnen die Zulassung erteilt, kann es losgehen!
Bitte beachten Sie, dass allein die Anmeldung beim Kursveranstalter die Prüfungsteilnahme nicht ermöglicht.
Kann ich von einzelnen Prüfungsteilen befreit werden?
Eine Befreiung von Prüfungsteilen ist möglich. Bitte stellen Sie einen Antrag auf Befreiung direkt mit Ihrem Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung und reichen uns entsprechende Nachweise ein. Wir prüfen dann gerne, ob die von Ihnen abgelegte Prüfung mindestens die gleichen Anforderungen erfüllt wie die Meisterprüfung.
Was muss ich tun, wenn ich bereits bei einer anderen Kammer die Zulassung zur Meisterprüfung beantragt habe?
In diesem Fall benötigen wir von der anderen Handwerkskammer eine sogenannte „Freigabe“. Diese beantragen Sie bei „Ihrer“ Handwerkskammer. Wir erhalten dann direkt von der zulassenden Handwerkskammer das Genehmigungsschreiben.
Ich bin chronisch krank oder habe eine Behinderung. Kann dies bei der Prüfung berücksichtigt werden?
Ja, wenn Sie uns Ihre Erkrankung/Behinderung bereits mit dem Antrag auf Zulassung mitteilen und nachweisen. Gerne können wir dann gemeinsam über geeignete Hilfestellungen wie z.B. Zeitzugaben, die Zulassung von (weiteren) Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter sprechen. Das Antragsformular finden Sie hier:
Meisterprüfung von A bis Z
Wie melde ich mich zu den einzelnen Prüfungsteilen der Meisterprüfung an?
Alle Prüfungstermine werden auf unserer Homepage veröffentlicht. Dort können Sie sich direkt zum jeweiligen Prüfungsteil anmelden.
Wann bekomme ich die Einladung zur Meisterprüfung?
Sie erhalten die Einladung zur Prüfung spätestens 14 Tage vor dem eigentlichen Prüfungstermin. Steht die Terminplanung des Meisterprüfungsausschusses schon früher fest, schicken wir Ihnen in der Regel auch die Einladungen zeitiger zu.
Welche Hilfsmittel darf ich während der Prüfung benutzen?
Zu einigen Prüfungsbereichen, Prüfungsfächern oder Handlungsfeldern der Meisterprüfungsteile sind Hilfsmittel zugelassen bzw. erforderlich. Welche dies sind, erfahren Sie detailliert mit Ihrer Prüfungseinladung.
Ich habe fachliche Fragen zur Prüfung an den Prüfungsausschuss. Was tun?
Während Ihres Meistervorbereitungskurses bekommen Sie mindestens ein Mal Besuch von Ihren Prüfern. Diesen Termin können Sie nutzen um Ihre Fragen rund um die Prüfung loszuwerden. Unabhängig davon dürfen Sie sich jederzeit an uns wenden – wir nehmen Ihre Fragen gerne auf und klären sie mit dem Meisterprüfungsausschuss. Idealerweise sammelt Ihr Klassensprecher / Kurssprecher die offenen Punkte und gibt auch die Antwort wieder an alle Kursteilnehmer weiter.
Oft lohnt sich auch ein Blick in die Prüfungsverordnung. Diese finden Sie auf unserer Homepage unter www.hwk-reutlingen.de/weiterbildung/wege-zum-meistertitel.html.
Wie melde ich mich von der Meisterprüfung ab?
Es kann immer mal etwas dazwischen kommen: Krankheit, die Geburt eines Kindes oder einfach die Änderung des persönlichen Lebenskonzeptes. Wenn Sie die Meisterprüfung nicht mehr wie geplant ablegen wollen, melden Sie sich schriftlich und direkt bei der Meisterprüfungsabteilung der Handwerkskammer Reutlingen ab. Wichtig: Eine Abmeldung beim Kursveranstalter genügt nicht!
Was passiert, wenn ich mich von der Prüfung abgemeldet habe?
Abmeldung vor Beginn der Prüfung
In diesem Fall gilt die Meisterprüfung in diesem Teil als nicht abgelegt. Sie haben also noch alle Chancen offen, um erneut an der Prüfung teilzunehmen. Lediglich für den uns bereits entstandenen Aufwand berechnen wir Ihnen eine Rücktrittsgebühr von aktuell 20 Prozent der Prüfungsgebühr.
Abmeldung nach Beginn der Prüfung
Haben Sie sich erst nach dem Prüfungstermin abgemeldet, wird die Prüfung als „nicht bestanden“ gewertet. Damit verlieren Sie eine Prüfungschance. Die Prüfungsgebühr wird in diesem Fall trotzdem fällig, da uns bereits Kosten entstanden sind.
Nach welchen Regeln wird entschieden, ob ich die Meisterprüfung bestanden habe?
Unter welchen Voraussetzungen ein Teil einer Meisterprüfung als bestanden gilt, ist gesetzlich genau geregelt. Für die Teile I und II finden Sie die Bestehensregelungen in Ihrer berufsspezifischen Meisterprüfungsverordnung. Für die Teile III und IV sind die Bestehensregelungen in der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung (AMVO) geregelt.
Die Verordnungen finden Sie unter www.hwk-reutlingen.de/weiterbildung/ihr-weg-zum-meister/vorbereitung-und-pruefung.html.
Was ist eine mündliche Ergänzungsprüfung?
In den Prüfungsteilen II, III und IV ist eine mündliche Ergänzungsprüfung unter bestimmen Voraussetzungen möglich, wenn Ihre schriftliche Prüfungsleistung nicht zum Bestehen ausgereicht hat. Sie können Ihr Prüfungsergebnis damit noch zum Positiven wenden. Die mündliche Ergänzungsprüfung beinhaltet Fragen zu Ihrem nicht bestandenen Handlungsfeld bzw. Prüfungsfach und dauert maximal 20 Minuten.
Wann erhalte ich das Ergebnis meiner Meisterprüfung?
Unsere Prüfungsausschüsse arbeiten hart daran, die Bewertung Ihrer Prüfungen zügig durchzuführen. Sobald die Ergebnisse vorliegen, erhalten Sie die Notenbenachrichtigung von uns zugeschickt. In der Regel dauert dies drei bis sechs Wochen. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von telefonischen Anfragen nach der Note ab – dann sind wir schneller!
Ich will mich erneut zur Prüfung anmelden. Was muss ich tun?
Der erste Prüfungstermin hat nicht geklappt? Kein Problem! Alle Prüfungstermine werden auf unserer Homepage veröffentlicht - auch die für Wiederholer. Hier können Sie sich zum jeweiligen Prüfungsteil anmelden:
Ich möchte genauer wissen wie meine Note zustande kam. Was muss ich tun?
Gerne bieten wir Ihnen die Einsichtnahme in Ihre Prüfungsunterlagen an. Dazu stellen Sie einfach einen schriftlichen Antrag per Brief oder E-Mail. Wir stimmen mit Ihnen dann einen passenden Termin ab.
Wie oft kann ich die Meisterprüfung wiederholen?
Nach der Erstprüfung haben Sie die Möglichkeit alle Prüfungsteile maximal drei Mal zu wiederholen. Dabei werden Ihnen die Handlungsfelder, Prüfungsbereiche oder Prüfungsfächer die Sie bereits bestanden haben für drei Jahre auf das gesamte Prüfungsergebnis angerechnet. Bestehen Sie einen Prüfungsteil zum vierten Mal nicht, können Sie die Meisterprüfung insgesamt nicht mehr beenden.
Wann bekomme ich meinen Schmuckmeisterbrief?
Den Schmuckmeisterbrief erhalten Sie bei der Meisterfeier der Handwerkskammer Reutlingen, die traditionell im Herbst stattfindet, feierlich überreicht. Sollten Sie an der Feier nicht teilnehmen können, schicken wir Ihnen nach der Feier den Meisterbrief zu. Gerne können Sie ihn auch abholen.
Unseren Schmuckmeisterbrief gibt es in zwei Varianten
Der mit Prägung und Silberfolie gestaltete Schmuckmeisterbrief im aktuellen Erscheinungsbild der Handwerkskammer ist die Standardardausführung, die jeder Absolvent erhält.
Manche Meister hätten es gerne traditioneller. Deshalb bieten wir den Schmuckmeisterbrief auch in einer zweiten Variante an. Bitte beachten: Die Ausfertigung dieser Zweitschrift ist gebührenpflichtig.
Prüfungsgebühren und Fördermöglichkeiten
Was kostet die Meisterprüfung?
Aktuell kostet die Meisterprüfung insgesamt 1.100 Euro. Die Gebühren für die einzelnen Prüfungen gestalten sich so:
Teil I - Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten | 300 Euro |
Teil II - Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse | 350 Euro |
Teil III - Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse | 200 Euro |
Teil IV - Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse | 250 Euro |
Berufsspezifische Prüfungsgebühren je nach Handwerk | 400 bis 1.200 Euro |
Wie bezahle ich die Meisterprüfungsgebühren?
Mit der Prüfungseinladung erhalten Sie einen Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühr. Bitte überweisen Sie diesen Betrag sofort oder entsprechend dem angegebenen Zahlungsziel.
Kann ich die Meisterprüfungsgebühr in Raten zahlen?
Ja, das ist möglich. Uns ist bewusst, dass durch die Meistervorbereitungskurse und die Prüfungsgebühren eine ordentliche Summe auf Sie zukommt. Nicht immer ist es möglich, diese vollständig und sofort zu bezahlen. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Ratenzahlung. Bitte sprechen Sie uns dazu rechtzeitig an.
Mein Arbeitgeber übernimmt die Prüfungsgebühren. Kann der Gebührenbescheid auf ihn ausgestellt werden?
Nein, das ist leider nicht möglich. Da Sie als Privatperson die Meisterprüfung ablegen, sind Sie unser Gebührenschuldner. Trotzdem kann Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kosten natürlich erstatten.
Wo kann ich mich zum Aufstiegs-BaföG informieren?
Auf dem Weg zum Meister können Sie Unterstützung vom Staat erhalten - mit dem Aufstiegs-BAföG. Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) können Meistervorbereitungskurse nämlich staatlich gefördert werden. Weitere Infos finden Sie hier.
Wer bekommt die Meisterprämie?
Das Land fördert seine Meisterinnen und Meister. Seit Mai 2020 erhalten erfolgreiche Absolventen eine Prämie in Höhe von 1.500 Euro. Weitere Infos und den Antrag gibt es hier.
Sie haben weitere Fragen?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.