Behälter- und Apparatebauer (m/w/d)
Wenn Menschen auf ein Bier zusammenkommen, dann müssten sie sich eigentlich bei dir für die schönen Stunden bedanken. Denn als Behälter- und Apparatebauer fertigst du die mächtigen Kessel aus Kupfer, die im Sudhaus einer Brauerei zu finden sind.
Kühne Formen
Dafür verarbeitest du Kupfer zu anspruchsvollen Formen. Du schneidest die Bleche nach Maß zu und bearbeitest sie zum Beispiel auf Umform- und Rohrbiegemaschinen. Dabei kommt es nicht so sehr auf Muskeln an. Mehr Wert liegt auf starken Teileverbindungen dank sorgfältigem Hartlöten und Schweißen.
Gewisse Maßregeln
Du fertigst nicht nur in der Werkstatt aus verschiedenen Werkstoffen die Teile, sondern montierst sie oftmals auch inklusive Armaturen beim Kunden. Du musst als Behälter- und Apparatebauer auch Ahnung von Mess- und Regeltechnik haben.
Der Kessel im Sudhaus ist natürlich bei weitem nicht der einzige Ort, an dem du dein Wissen einbringen kannst. Aus den vielen Anwendungsgebieten und Verwendungszwecken in zahlreichen Wirtschaftsbereichen ergibt sich ein weites, interessantes Betätigungsfeld, das auch gestalterisches Arbeiten beinhaltet. So ist als Behälter- und Apparatebauer nicht nur das Bier aus deinem Kessel lecker, sondern auch das Berufsbild ganz nach deinem Geschmack.
Ausbildungsinhalte
- Planen und Vorbereiten von Herstellungsprozessen und Arbeitsabläufen
- Einsetzen von betrieblicher und technischer Kommunikation
- Herstellen von Bauteilen für Apparate, Behälter und Rohrleitungssystemen
- Herstellen, Montieren und Demontieren von Baugruppen, Apparaten, Behältern und Rohrleitungssystemen
- Durchführen von Arbeits- und Schutzmaßnahmen
- Behandeln und Schützen von Oberflächen
- Durchführen von qualitätssicherenden Maßnahmen
- Instandhalten von Bauteilen, Baugruppen, Apparaten, Behältern und Rohrleitungssystemen
- Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
Ausbildungsablauf
Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre
Zwischenprüfung: Während der Berufsausbildung ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Gesellenprüfung: Der erste Teil der Gesellenprüfung findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Der zweite Prüfungsteil wird am Ende der Berufsausbildung durchgeführt.