Verfahrenstechnologe Mühlen- und Getreidewirtschaft (m/w/d)
Einem bekannten Lied zufolge ist ja angeblich das Wandern des Müllers Lust. In Wirklichkeit bereitet dir aber in diesem Beruf vor allem die moderne Technik zur Mehlherstellung große Freude. Als Produktions- und Verfahrenstechnologe Mühlen- und Getreidewirtschaft - so die volle Berufsbezeichnung - ist es deine Aufgabe, aus Getreide fachgerecht die jeweils passenden Mehle für Brot und Backwaren, Soßen, Fertig- und Babynahrung sowie Futtermittel herzustellen.
Hightech für Naturprodukte
Du verbindest heutzutage handwerkliche Tradition mit Spitzentechnologie. Denn bis zum Endprodukt Mehl braucht es eine Menge Technik und Know-how. Produktqualität und -Sicherheit stehen dabei immer im Vordergrund. Daher nehmen die Laborarbeit und IT-basierte Prozesse bei deiner Arbeit auch einen großen Raum ein. Schon bei der Anlieferung des Getreides prüfst du es im Labor unter anderem auf Feuchtigkeit, Eiweißgehalt und Stärkeeigenschaften. Die eigentliche Produktion läuft dann computergesteuert und fast automatisch ab. Daher ist die Bedienung und Wartung solcher Steuerungsanlagen ein wesentlicher Aspekt deiner Ausbildung.
Ausbildung - und dann?
Als Müller bist du sehr gefragt: in Lebensmittel verarbeitenden Gewerben genauso wie im Maschinenbau.
Ausbildungsinhalte
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz • Anwenden von qualitätssichernden Maßnahmen
- Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken
- Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, Kundenorientierung
- Steuern von Prozessen
- Warten und Instand halten
- Annehmen, Untersuchen, Haltbarmachen, Lagern und Gesunderhalten von Rohstoffen
- Reinigen und Behandeln der Rohstoffe, Verarbeitung vorbereiten
- Herstellen von Zwischen- und Enderzeugnissen
- Lagern, Verpacken und Verladen der Erzeugnisse
Ausbildungsablauf
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Zwischenprüfung: Während der Berufsausbildung ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Gesellen-/Abschlussprüfung: Die Ausbildung schließt mit einer Gesellen-/Abschlussprüfung ab.