Betriebliche Maßnahmen im Überblick
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung sind mit Blick auf die Risiken durch das Coronavirus zu ergänzen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Um die Risiken zu minimieren, sollten beispielsweise feste Arbeitsteams je Schicht gebildet werden, um wechselnden Kontakt innerhalb des Betriebs zu reduzieren.
Allgemeine Schutzmaßnahmen
Beschäftige und Kunden mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung dürfen den Friseursalon nicht betreten. Personen mit akuten Atemwegserkrankungen dürfen nicht bedient werden.
Leistungsangebot
- „Gesichtsnahe“ Dienstleistungen (Bart, Augenbrauen, Wimpern) dürfen nun auch in Friseurbetrieben wieder ausgeführt werden..
- Auf das Föhnen der Haare sollte nach Möglichkeit verzichtet werden.
Terminvergabe und Information der Kunden
- Termine dürfen nur auf elektronischem Weg oder per Telefon vereinbart werden.
- Kunden dürfen nur alleine zum Termin kommen. Ausgenommen sind Personen, die auf eine Begleitperson angewiesen sind (z.B. Kinder).
- Kundenwünsche sind bereits bei der Terminvergabe zu klären, um die Kommunikation im Salon auf ein Minimum zu reduzieren.
- Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist obligatorisch. Kunden müssen eine solche bereits beim Betreten des Betriebs tragen.
- Termine müssen so vergeben werden, dass es zu keinen Verdichtungen kommt und der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird.
Abstandsregeln, Kommunikation und weitere Vorsichtsmaßnahmen
- Wo immer möglich ist ein Abstand von 1,5 Metern zwischen Personen einzuhalten. Dies gilt natürlich nicht für die Dauer der Friseurdienstleistung.
- Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmen) vermeiden.
- Beschäftigten sind medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken (EN 14683) zur Verfügung zu stellen. Angesichts der aktuellen Engpässe werden ersatzweise Behelfsmasken (etwa aus Stoff) akzeptiert.
- Die Kommunikation mit Kunden soll auf ein Minimum beschränkt bleiben.
Hygiene und Desinfektion
- Wichtig sind eine ausreichende Lüftung der Betriebsräume, eine ausreichende Anzahl an Handwaschbecken in der Nähe des Arbeitsplatzes sowie die regelmäßige Reinigung der Friseurstühle und der Werkzeuge nach jeder Bedienung eines Kunden.
- Es dürfen ausschließlich Einweg-Papierhalskrausen verwendet werden. Zusätzlich zum üblichen Friseurumhang werden Einwegumhänge empfohlen.
Zahlung
- Um den direkten Kontakt zu vermeiden, wird bargeldloses Zahlen empfohlen, ebenso besondere Schutzvorrichtungen im Theken-/Kassenbereich.