Update: Einheitliche Vorgaben für Friseure, Kosmetiker und Fußpfleger
Nach den Friseurbetrieben dürfen seit dem 11. Mai auch wieder die Kosmetiker ihre Geschäfte öffnen. Die Rückkehr in den Alltag erfolgt in kleinen Schritten, denn der betriebliche Ablauf in den Salons steht ab sofort unter strengen Auflagen.
Nach dem Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern zählen hierzu besondere Vorkehrungen an die Hygiene, zur Steuerung des Zutritts in das Geschäft und zur Vermeidung von Warteschlangen. Außerdem wird für die Mitarbeiter das Tragen einer „persönlichen Schutzausrüstung“ zwingend vorgeschrieben.
WICHTIG: Bitte halten Sie sich an die Regelwerke! Wir wissen, dass viele dies tun und dass dies durchaus schwierig in der praktischen Umsetzung sein kann. Diejenigen, die sich jedoch nicht daran halten und auch über solche Fälle wurden wir bereits seitens der Friseurinnungen informiert, gefährden nicht nur die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihrer Kunden, sondern darüber hinaus auch die Salonöffnungen insgesamt.