Jeder Kundenkontakt muss dokumentiert werden

Generell müssen Kunden über die Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb informiert werden. Dies betrifft vor allem einfache Verhaltensregeln, wie beispielsweise das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Händehygiene und das Einhalten der Husten-Nies-Etikette.

Um etwaige Infektionsketten nachvollziehen zu können, sind die Kundenkontaktdaten sowie die Dauer des Aufenthalts im Salon zu dokumentieren. Die Dokumentation ist verpflichtend vorgeschrieben. Mit anderen Worten: Kunden dürfen nur bedient werden, wenn sie mit der Dokumentation einverstanden sind.

Vorgaben, welche formalen Anforderungen an die Dokumentation zu erfüllen sind, enthalten die Branchenstandards der BGW nicht. Allerdings dürfte es nicht genügen, den Eintrag im Terminbuch einfach zu ergänzen. Wir empfehlen, jeden Kundenkontakt einzeln zu erfassen und separat zu dokumentieren. Die Rechtsabteilung der Handwerkskammer hat hierzu ein Muster erarbeitet.