Hochwasser - Hilfen für Betriebe

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Hochwasser: Hilfen für betroffene Betriebe

Zwar ist die Region dieses Mal weitgehend verschont geblieben, aber Hochwasserlagen häufen sich. Wichtige Informationen darüber, was Betrieben im Fall der Fälle weiterhilft, haben wir in einer kurzen Übersicht zusammengefasst.

Kurzarbeitergeld

Bei Hochwasserereignissen, die den Betrieb beeinträchtigen bzw. zum Erliegen bringen, können Unternehmen Kurzarbeitergeld wegen eines "unabwendbaren Ereignisses" beantragen. Im Vergleich zum konjunkturell bedingten Kurzarbeitergeld gibt es in diesem Fall zusätzliche Erleichterungen.

Antrag stellen

Die Anzeige für den Kalendermonat des Eintritts des Ereignisses gilt als erstattet, wenn sie unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, eingereicht wird. Dies ist dann der Fall, wenn alles Mögliche und Notwendige unternommen wird, um die Anzeige sofort zu erstatten. Kurzarbeitergeld kann in diesen Fällen ab Beginn des Arbeitsausfalls gezahlt werden. Die Anzeige auch online erfolge.

Zusätzliche Erleichterungen

Die bekannten Regelungen für das Kurzarbeitergeld gelten auch bei Hochwasserkatastrophen. Hinzu kommen zusätzliche Erleichterungen:

  • Beschäftigte, in deren Betrieb die Arbeit wegen Hochwasser ausfällt, können bei Aufräumarbeiten in ihrem Betrieb helfen, ohne dass sie den Anspruch auf Kurzarbeitergeld verlieren.
  • Das Kurzarbeitergeld wird sofort gezahlt. Der üblicherweise vorgesehene Abbau von Arbeitszeitkonten und/oder Urlaubstagen entfällt.
  • Auch mittelbar betroffene Unternehmen können Kurzarbeitergeld beantragen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Materiallieferungen von Zulieferern wegen Hochwassers ausbleiben und die Produktion zum Erliegen kommt.
  • Dies gilt auch im umgekehrten Fall, nämlich wenn ein Zulieferer seine Waren liefern kann, weil der Abnehmer vom Hochwasser betroffen ist.

Weitere Informationen

 Bundesagentur für Arbeit: Kurzarbeitergeld - Anzeige, Antrag und Berechnung

Gebührenfreie Hotline: 0800 4 5555 20

Steuerliche Hilfe für betroffene Unternehmen

 Für Gewerbetreibende, die Opfer von Hochwasser geworden sind, gibt es steuerliche Erleichterungen, darauf weist das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hin. Zum Beispiel, wenn steuerrelevanten Unterlagen zerstört wurden oder verloren gegangen sind oder wenn der Betrieb auf Steuerstundungen angewiesen sein sollte.

Der „Katastrophenerlass BW“ umfasst unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Steuerstundungen und Zahlungserleichterungen,
  • vereinfachte Spendennachweise,
  • steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
  • Erleichterungen bei Verlust von Buchführungsunterlagen und
  • Regelungen der vereinfachten steuerlichen Absetzbarkeit von Ersatzbeschaffungen.

Arbeitsrecht

Naturkatastrophen werfen natürlich auch arbeitsrechtliche Fragen auf, wenn beispielsweise ein Arbeitnehmer wegen unpassierbarer Straßen oder wegen der notwendigen Sicherung eines Wohngebäudes nicht zur Arbeit kommen kann. Ein weiterer Punkt sind die Freistellungsansprüche der zahlreichen ehrenamtlichen Helfer im Katastrophenschutz.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerk beantwortet die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragestellungen in einem Merkblatt.

Finanziellen Engpass überbrücken

Die L-Bank Baden-Württemberg bietet Unternehmen, die einen finanziellen Engpass überbrücken müssen, mit dem Liquiditätskredit ein flexibles Finanzierungstool. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.

Weitere Informationen

 L-Bank: Liquiditätskredit

Ansprechpartner

Petrovic, Marko

07121 2412-231

 

Romer, Sabine

07571 7477-50

 

Schmid, Peter

07571 7477-50

 

Schweizer, Richard

07121 2412-232

 

Vrzina, Hrvatin

07121 2412-134

 

Weinhold, Sylvia

07121 2412-133