Abschlagszahlungen


Abschlagszahlungen

Künftig orientieren sich die Abschlagszahlungen am Wert der erbrachten Leistungen. Die aktuell geltende Regelung stellt auf den wenig praktikablen Begriff des Wertzuwaches ab. Damit werden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zu Abschlagszahlungen denen der VOB/B angeglichen.