Anordnungrecht des Bauherrn


Nach Vertragsschluss: Bauherren können Änderungen künftig anordnen

Reichlich Konfliktpotential beinhaltet das neu geschaffene Anordnungsrecht. Es erlaubt Bauherren künftig auch nach Vertragsabschluss Änderungen am Bauwerk zu verlangen. Betroffen sind alle Bauverträge vom privaten Einfamilienhaus bis zum Industriekomplex.

Auf den Änderungswunsch eines Bauherrn muss der Unternehmer grundsätzlich ein Nachtragsangebot erstellen. Wird innerhalb von 30 Tagen keine Einigung erzielt, kann der Bauherr von seinem Anordnungsrecht Gebrauch machen. In diesem Fall hat der Unternehmer keine Wahl, er muss die gewünschten Änderungen umsetzen. Eine Ausnahme lässt der Gesetzgeber zu: Hält der Unternehmer die Änderungen für unzumutbar, kann er sich der Anordnung widersetzen. Die Nachweispflicht liegt beim Unternehmer.

Streitfälle schnell und verbindlich zu klären, wird Aufgabe der Baukammern sein, die bis zum Jahreswechsel bei den Landgerichten eingerichtet werden sollen.