Unsere Empfehlung


Unsere Empfehlung

Der Gesetzgeber öffnet einen weiteren Verfahrensweg, um Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern außergerichtlich zu behandeln. Daneben bleiben die Vermittlungsangebote des Handwerks bestehen. Sie können auch von Unternehmern genutzt werden und sind kostenfrei. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Kammern und Innungen das Handwerk besser kennen als eine Schlichtungsstelle ohne direkten Bezug zu Wirtschaftszweig, Branchen und Betrieben. Wir empfehlen daher, die neue Verbraucherstreitschlichtung nicht anzubieten, sondern im Streitfall auf unsere Vermittlung zurückzugreifen.

Servicestelle der Kammer

 Vermittlung bei Beschwerden