Verbraucherstreitschlichtung im Überblick
Die Verbraucherstreitschlichtung nach dem VSBG darf nur von dazu eingerichteten Stellen durchgeführt werden. Es handelt sich um ein Onlineverfahren. Aus diesem Grund eignet es sich besonders, um strittige Fragen des Widerrufs- oder Rücktrittsrechts zu behandeln. Einen Vorteil sieht der Gesetzgeber in der kürzeren Verfahrensdauer.
Die Schlichtung kann nur von Verbrauchern beantragt werden. Die Teilnahme an der Verbraucherschlichtung nach dem VSBG ist für Unternehmer freiwillig.
Wer ist zuständig?
Zuständig für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Handwerksunternehmern ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl. Davon ausgenommen sind Unternehmer des Bauhandwerks. Zugelassene Schlichtungsstelle ist hier der Ombudsmann beim Immobilienverband IVP in Berlin.
Unternehmer tragen die Kosten
Grundsätzlich tragen Unternehmer die Verfahrenskosten allein. Nur bei einem missbräuchlichen Antrag trägt der Verbraucher die Verfahrenskosten.
Das Entgelt richtet sich nach dem Streitwert. Bei einem Streitwert von bis zu 100 Euro werden bei der Universalschlichtungsstelle 50 Euro fällig, geht es um mehr als 5.000 Euro betragen die Verfahrenskosten 600 Euro. Die Verfahrenskosten im Baubereich sind ebenfalls gestaffelt. Bis zu einem Streitwert von 2000 Euro werden 300 Euro fällig, bei Streitwerten über 4000 Euro sind es 500 Euro.
Neu ab 1. Januar 2020
Zuständig für Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Verbrauchern ist die
Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon 07851 7957940
Fax 07851 7957941
E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de
www.verbraucher-schlichter.de
Zugelassene Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Bauunternehmern ist der
Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und Verwaltung
Littenstraße 10
10179 Berlin
Telefon 030 275726-11
Fax 030 27526-78
E-Mail info@ombudsmann-immobilien.net
www.immobilien-ombudsmann.de