Wann ist ein Streit ein Streit?
Der Gesetzgeber sieht eine Informationspflicht vor, „wenn die Streitigkeit über einen Verbrauchervertrag durch den Unternehmer und den Verbraucher nicht beigelegt werden konnte.“ Für die Praxis bedeutet dies: Es ist nicht endgültig geklärt, wann eine Streitigkeit im Sinne des VSBG vorliegt. Um rechtliche Folgen in jedem Fall zu vermeiden empfehlen wir deshalb, besser frühzeitig und einmal zu viel, als zu spät zu informieren.