Lieferengpässe


Lieferengpässe

Neben der Preisentwicklung machen derzeit Lieferengpässe und damit einhergehende Verzögerungen vielen Handwerksbetrieben zu schaffen. Auch hier bietet es sich an, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Bei bestehenden Verträgen kommt es darauf an, was genau vereinbart wurde. Wurden keine festen Lieferfristen mit dem Lieferanten vereinbart, dann sind Verzögerungen und Stillstand auf der Baustelle grundsätzlich das Problem des Handwerkers, der zwischen dem Lieferanten und seinem Kunden sitzt.

Sowohl die Corona-Pandemie als auch die Ukraine-Krieg können jedoch im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 1c VOB/B als „höhere Gewalt“ definiert werden, so dass die Fristen entsprechend verlängert werden.