CE-Kennzeichnung

Das CE-Zeichen gewährleistet einen einheitlichen Sicherheitsstandard für Produkte, die auf dem europäischen Binnenmarkt gehandelt werden. Die Europäische Union hat im Frühjahr 2014 insgesamt acht überarbeitete Richtlinien veröffentlicht, die am 20. April 2016 in Kraft treten.

Stellt ein Unternehmen ein Produkt her und will dieses auf dem europäischen Markt verkaufen, muss es für das Produkt in vielen Fällen ein CE-Zeichen vergeben. Beispiele hierfür sind unter anderem die Produktgruppen Maschinen, elektrische Geräte und Anlagen, Medizin- und Bauprodukte.

Für unterschiedliche Produktgruppen gelten dabei jeweils unterschiedliche CE-Richtlinien. Durch das CE-Zeichen soll in der EU ein einheitliches Niveau bezüglich Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Produkten sichergestellt werden – mit dem Ziel des freien Warenverkehrs.

Welche Richtlinien wurden neu gefasst?

Dazu hat die EU bereits in der Vergangenheit verschiedene Richtlinien erlassen, die wiederum auf europäisch harmonisierte Normen verweisen. In Deutschland wurden diese Richtlinien durch das Produktsicherheitsgesetz und die zugehörigen Verordnungen umgesetzt.

Von der neuesten Überarbeitung, die am 20. April 2016 in Deutschland gültig wird, sind folgende Richtlinien betroffen:

  • Explosivstoffe für die zivile Nutzung (2014/28/EU; ersetzt 93/15/EWG)   
  • Einfache Druckbehälter (2014/29/EU; ersetzt 2009/105/EWG)   
  • Elektromagnetische Verträglichkeit (2014/30/EU; ersetzt 2004/108/EG)   
  • Nichtselbsttätige Waagen (2014/31/EU; ersetzt 2009/23/EG)   
  • Messgeräte (2014/32/EU; ersetzt 2004/22/EG)   
  • Aufzüge (2014/33/EU; ersetzt 95/16/EG)   
  • ATEX (2014/34/EU; ersetzt 94/9/EG)   
  • Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU; ersetzt 2006/95/EG)

Was ist neu?

Die überarbeiteten Richtlinien verpflichten Hersteller dieser Produkte, eine Risikoanalyse und -bewertung durchzuführen und die Ergebnisse in den technischen Unterlagen zum Produkt zu dokumentieren.

Darüber hinaus wurde die Struktur der einzelnen Richtlinien vereinheitlicht.

Die überarbeiteten Richtlinien gelten ab dem 20. April 2016. Für CE-Kennzeichnungspflichtige Produkte die derzeit entwickelt und nach dem 20. April 2016 in Verkehr gebracht werden, gelten bereits jetzt die Anforderungen der entsprechenden neuen CE-Richtlinien.

Daher sollten bei der Neuentwicklung von Produkten bereits jetzt die überarbeiteten Richtlinien berücksichtigt werden.

Richtlinien finden

Die Richtlinien sind über das europäische Vorschriftenportals EUR-Lex abrufbar. Geben Sie dazu die jeweilige Dokumentennummer (zum Beispiel 2014/35/EU für die Niederspannungsrichtlinie) in die Suchmaske ein und beschränken die Suche auf „Richtlinien“.

Den Link zur deutschsprachigen Fassung finden Sie hier.