Patente und Gebrauchsmuster

Patente und Gebrauchsmuster sind zeitlich befristete gewerbliche Schutzrechte für technische Erfindungen, die vor Nachahmung schützen. Sie verbieten, geschützte Erfindungen ohne Erlaubnis des Schutzrechtinhabers zu nutzen. Hierzu zählt zum Beispiel die Herstellung und der Vertrieb eines Produkts, das auf einer geschützten Erfindung basiert. 

Mit Patenten und Gebrauchsmustern kann außerdem werbewirksam demonstriert werden, dass ein Unternehmen innovative Produkte entwickelt. Schließlich besteht die Möglichkeit, Dritten die Nutzung einer Erfindung gegen die Zahlung einer Lizenzgebühr anzubieten.

Die Tabelle zeigt die wichtigsten Eigenschaften dieser beiden Schutzrechte.

GebrauchsmusterPatente
Was kann geschützt werdenAlle gewerblich nutzbaren technischen Erfindungen außer Verfahren.Alle gewerblich nutzbaren technischen Erfindungen einschließlich Verfahren.
Anforderung an NeuheitErfindung war vor dem Anmeldetag weder durch schriftliche Beschreibung noch durch Benutzung im Inland für die Öffentlichkeit zugänglich. Allerdings sind Veröffentlichungen, die der Anmelder innerhalb von 6 Monaten vor der Anmeldetag selbst gemacht hat, nicht neuheitsschädlich.Erfindung war vor dem Anmeldetag in keiner Weise für die Öffentlichkeit zugänglich. Der Erfinder/Anmelder darf also auch selbst nicht veröffentlicht haben
Anforderung an die erfinderische Leistung"Erfinderischer Schritt", der über rein handwerkliches Können hinaus geht. (Anmerkung: Laut Beschluss des BGH vom 20.6.06  handelt es sich hierbei wie bei einem Patent um ein qualitatives Kriterium. Die Abgrenzung zum Patent ist also - wenn überhaupt - nur schwer möglich.) "Erfinderische Tätigkeit" mit einer Lösung, auf die auch ein einschlägiger Fachmann nicht leicht kommt. 
Zuständige BehördeDeutsches Patent- und Markenamt.Deutsches Patent- und Markenamt für nationale Anmeldungen, Europäisches Patentamt für den Schutz in Europa.
VerfahrenNur formale Prüfung durch das Deutsche Patent- und Markenamt, dann Eintragung in das Register.Recherche und Prüfung durch die zuständige Behörde und Patenterteilung wenn die Anforderungen an ein Patent erfüllt sind.
Beginn des SchutzrechtsEintragung in das Register.Erteilung eines Patents.
LaufzeitAuf insgesamt 10 Jahre nach dem Anmeldetag verlängerbar.Auf insgesamt 20 Jahre nach dem Anmeldetag verlängerbar.
Wie kann ein Dritter gegen das Schutzrecht vorgehenAntrag auf Löschung.Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist
Nichtigkeitsklage nach Ablauf der Einspruchsfrist.
Vor- und NachteileSchnell zur erlangendes Schutzrecht. Kürzere Laufzeit, kein Verfahren schutzfähig, das Gebrauchsmuster ist ungeprüft und damit leicht angreifbar.Einmal erteiltes Patent bietet gute Rechtsgrundlage für Vermarktung und Vorgehen gegen Patentverletzer. Aufwändiges, längeres Prüfverfahren.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Deutschen Patent- und Markenamts. Hier finden Sie auch Informationen zu anderen Schutzrechten wie Marken und Designs.

Um Gebrauchsmuster und Patente fehlerfrei und gut anzumelden, sollten Sie die Dienste eines Patentanwalts in Anspruch nehmen.