Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Deutsche Gesetzliche Unfall-Versicherung (DGUV) sieht in der Vorschrift 2 die Betreuung des Betriebs durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt vor.

Für Betriebe bis in der Regel 50 Mitarbeiter kann dies durch das sog. „Unternehmermodell“ erfüllt werden. Der Betriebsinhaber besucht bei seiner Berufsgenossenschaft ( BG) entsprechende Fortbildungen und erlernt dabei das Rüstzeug für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Nach einer 2-jährigen Praxisphase im Unternehmen und einer Überprüfung durch die BG erhält der Unternehmer ein entsprechendes Zertifikat. Der Unternehmer ist dann auch zu Weiterbildungen verpflichtet.

Selbstverständlich steht es dem Unternehmer frei, eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu benennen oder einen Mitarbeiter zur Fachkraft ausbilden zu lassen.