Gefährdungsbeurteilung

Verantwortlich für den Arbeitsschutz im Betrieb ist der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Fürsorgepflicht zunächst eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Darin legt er dar,

  • welchen Gefahren der Arbeitnehmer bei seiner täglichen Arbeit ausgesetzt ist,
  • welches Risiko bei den Tätigkeiten besteht,
  • welche Maßnahmen im Betrieb dagegen getroffen wurden oder noch getroffen werden müssen.

Die Gefährdungsbeurteilung muss schriftlich dokumentiert und in gewissen Abständen auf Aktualität überprüft werden, vor allem müssen die getroffenen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Hilfestellung dazu bieten beispielsweise die Berufsgenossenschaften in Form von Vorlagen. Auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann unterstützen.