Energiekrise - Förderprogramme des Landes


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Landeshilfen für den Mittelstand

Um kleine und mittlere Unternehmen schnell und wirksam in der aktuellen Krise zu unterstützen, hat das Land Baden-Württemberg zwei eigene befristete Hilfsprogramme aufgelegt, den Liquiditätskredit (Plus) und geförderte Beratungen zu Energiekosten. Ein neuer Baustein ist das Härtefallprogramm, das unabhängig vom jeweils genutzten Energieträger genutzt werden kann.

Härtefallhilfen Energie

Am 14. Februar hat der Ministerrat die Umsetzung der Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen beschlossen, die im Einzelfall durch besonders stark gestiegene Energiekosten betroffen sind. Die Hilfen werden unabhängig vom genutzten Energieträger – einschließlich Pellets und Öl – gewährt. Hierbei wird auch ein fiktiver Unternehmerlohn in Höhe von 1.330 Euro pro Monat berücksichtigt, der sich an den gültigen Pfändungsfreigrenzen orientiert.

Die Härtefallhilfe ist an drei Voraussetzungen geknüpft:

  • ein aufgrund gestiegener Energiekosten negatives betriebliches Ergebnis im Jahr 2022 (EBIDTA: Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte),
  • mindestens eine Verdreifachung der Energiekosten im Vergleich zum Jahr 2021 und
  • eine Energieintensität von mindestens sechs Prozent.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten mit Sitz in Baden-Württemberg. Um das Verfahren zu beschleunigen, muss die Plausibilität bestimmter Daten durch beauftragte prüfende Dritte, also etwa den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, bescheinigt werden.

Bitte beachten: Das Landesprogramm wird aus Bundesmitteln finanziert. Insoweit steht der Beschluss unter dem Vorbehalt, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages den Eckpunkten des Programms zustimmt.

Ab dem 15. März können Anträge bei der L-Bank gestellt werden.

Liquiditätskredit (Plus)

Der Liquiditätskredit (Plus) soll Unternehmen in die Lage versetzen, sich günstig mit fehlenden Betriebsmitteln ausstatten zu können. Möglich sind zinsverbilligte Kredite zwischen 10.000 Euro bis fünf Millionen Euro. Der Zinssatz variiert nach den verschiedenen Bonitätsklassen.

Unternehmen mit einem sehr hohen Energiekostenanteil (mindestens 3 Prozent vom Jahresumsatz) erhalten auf Nachweis zusätzlich einen Tilgungszuschuss von 10 Prozent, maximal 300.000 Euro.

Förderfähig sind Betriebsmittel

  • zur Konsolidierung, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit,
  • für Umschuldungen
  • zur Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten sowie
  • Mittel für Betriebsübernahmen.

Laufzeit: 1. Dezember 2022 bis 31. März 2023

Krisenberatung Energiekostenentlastung

Der zweite Baustein der Maßnahmen ist die „Krisenberatung Energiekostenentlastung“. Kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe können bis zu vier Beratungstage in Anspruch nehmen.

Die Kosten hierfür werden vom Land übernommen. Unternehmen leisten einen Eigenanteil in Höhe der Umsatzsteuer von 133 Euro pro Tag.

Mögliche Beratungsthemen:

  • Unterstützung bei der Beschaffung kurzfristig verfügbarer Liquidität in Zusammenarbeit mit L-Bank, Bürgschaftsbank und Hausbank,
  • Vorbereitung und Begleitung von Bankgesprächen,
  • Reduktion der Anfälligkeit gegenüber Energiepreisschwankungen,
  • Identifikation von Ansätzen zur Weitergabe der höheren Energiekosten an Kunden,
  • Energieeffizienzmaßnahmen mit betriebswirtschaftlichem Fokus,
  • Erstellung einer Strategie und Konzepten zur Krisenbewältigung.

Die Beratung von Handwerksunternehmen erfolgt über die BWHM Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Mittelstand und Handwerk in Stuttgart.

Laufzeit: 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023

Ansprechpartner

Weinhold, Sylvia

07121 2412-133