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Strom- und Energiesteuer: So senken Sie die Last
Das Stromsteuergesetz wie auch das Energiesteuergesetz sieht bei Betrieben mit hohen Verbräuchen eine Entlastung der Unternehmen vor.
Ohne allzugroßen Aufwand können die Entlastungen nach § 9b Stromsteuergesetz und § 54 Energiesteuergesetz beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden. Der Antrag lohnt sich ab einem Verbrauch von ca. 60 MWh Strom bzw. 16.000 l Heizöl oder 16.000 kg Flüssiggas.
Für eine komplette Erstattung der Strom- oder Energiesteuer ist die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 bzw. für kleinere Betreibe ein alternatives System wie das Energieaudit nach EN 16247-2 notwendig.
Energieeinkaufsgemeinschaft
Günstige Preise und maximale Sicherheit
Seit rund 20 Jahren sichert die Energie-Einkaufsgemeinschaft des baden-württembergischen Handwerks ihren Mitgliedern erhebliche Preisvorteile beim Energiebezug. Durch die Bündelung der Energienachfrage können auch kleine Betriebe von günstigen Großabnehmerkonditionen profitieren.
Profitieren Sie von Preisvorteilen bis zu 20 Prozent bei Strom und bis zu 30 Prozent bei Gas. Selbstverständlich kann auch Ökostrom bezogen werden. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 42 Monate.
Die alle zwei Jahre durchgeführten Ausschreibungen und Verhandlungen mit Energieanbietern übernimmt die Ampere AG in Berlin.