Abfall - Informationen für Betriebe


Abfälle transportieren

Handwerksbetriebe, die im Rahmen ihres wirtschaftlichen Unternehmens im Kalenderjahr mehr als 20 t nicht gefährliche Abfälle oder mehr als 2 t gefährliche Abfälle transportieren, unterliegen seit dem 1. Juni 2014 einer Anzeigepflicht. Damit sollen Abfalltransporte von den Baustellen zurück zum Betriebsstandort von den strengen Vorgaben für Beförderer befreit werden. Die Anzeige ist elektronisch zu beantragen unter
 www.zks-abfall.de

Gewerbliche  Transporte von gefährlichen Abfällen sind nach wie vor erlaubnispflichtig. Um eine Erlaubnis zu beantragen ist im Vorfeld der Besuch eines mehrtägigen Fachkundekurses notwendig.

Nachweispflicht

Für alle Abfälle, die kein Hausmüll sind, müssen die Erzeuger / Beförderer Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung führen. Bei Abholungen gefährlicher Abfälle durch gewerbliche Entsorger vom Firmengelände wird dies in der Regel mit Übernahmescheinen erfüllt.

Bei den nicht gefährlichen Abfällen erfolgt der Nachweis über sonstige Belege wie Wiege-scheine/Lieferscheine. 

Wichtig: die erhaltenen Belege müssen drei Jahre lang aufbewahrt werden.

Verpackungen

Zum 1. Januar 2019 ist das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten Ziele des Gesetzes sind, das Recycling von Verpackungsabfällen weiter zu steigern, mehr Transparenz zu schaffen und die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu sichern.

Alle Handwerksbetriebe, die Waren verpacken oder verschicken, um diese an Endverbraucher weiter zu geben, fallen unter den Regelungsbereich des Verpackungsgesetzes.

Die Um- und Verkaufsverpackungen, die an den privaten Endverbraucher in Deutschland abgegeben werden, unterliegen der Systembeteiligungspflicht, das heißt einem Anschluss an ein Rücknahmesystem. Besondere Regeln gelten für Serviceverpackungen, wie beispielsweise die Brötchentüte oder den Kaffeebecher.

Boiler und Warmwasserspeicher entsorgen

Im Zuge von Sanierungsprojekten werden regelmäßig Boiler und Warmwasserspeicher durch neue Technik ersetzt. Wie Altgeräte umweltschonend zu entsorgen sind und wer sich darum kümmern muss, regelt das Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz (ElektroG).

Das ElektroG hat zum Ziel, die Umweltauswirkungen von Elektro- und Elektronikgeräten zu minimieren, den Ressourcenverbrauch zu reduzieren und die Wiederverwertung von Wertstoffen zu fördern. Es legt die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteure in der Lieferkette fest und regelt die umweltgerechte Entsorgung von Elektroaltgeräten.

 

 

Abfallentsorgung - Leitfaden für Betriebe

Einen Überblick über die wichtigsten Fragen gibt die Broschüre "Abfallentsorgung im Handwerk" der Arbeitsgemeinschaft der baden-württembergischen Handwerkskammern. Betriebe finden in dem Leitfaden eine praxisorientierte Arbeitshilfe, die sich an den einzelnen Stationen der Entsorgung - vorgeschriebene Entsorgungswege, Nachweispflichten, Auswahl geeigneter Entsorger und Transport - orientiert. Ebenso enthalten sind Informationen zu einzelnen Abfallarten.

Autoren sind die Umweltberater der baden-württembergischen Handwerkskammern und Fachverbände.

 Broschüre "Abfallentsorgung im Handwerk" (Stand: 2019)

Ansprechpartner

Bonnaire, Ines

07121 2412-143