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So entsorgen Sie Altgeräte fachgerecht
Im Zuge von Sanierungsprojekten werden regelmäßig Boiler und Warmwasserspeicher durch neue Technik ersetzt. Wie Altgeräte umweltschonend zu entsorgen sind und wer sich darum kümmern muss, regelt das Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz (ElektroG).
Elektro- und Elektrogerätegesetz (ElektroG)
Das ElektroG hat zum Ziel, die Umweltauswirkungen von Elektro- und Elektronikgeräten zu minimieren, den Ressourcenverbrauch zu reduzieren und die Wiederverwertung von Wertstoffen zu fördern. Es legt die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteure in der Lieferkette fest und regelt die umweltgerechte Entsorgung von Elektroaltgeräten.
Befragung der Deutschen Umwelthilfe
Um ein aktuelles Bild von der Entsorgungspraxis zu gewinnen, bat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im vergangenen Jahr Handwerkskammern und Fachverbände, öffentlich-rechtliche Entsorger und Recyclingunternehmen um eine Einschätzung. Nun liegen die Ergebnisse der Umfrage vor.
Danach werden Boiler und Warmwasserspeicher nach wie vor in großem Umfang nicht auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Weg über Wertstoffhöfe und spezialisierte Behandlungsanlagen, sondern überwiegend über Metallverwerter und damit unsachgemäß und illegal entsorgt. Nach Berechnungen der DUH werden (vermeidbare) Emissionen von jährlich bis zu 3 Millionen Tonnen CO2 freigesetzt.
Die DUH führt dies auf verschiedene Ursachen zurück, zum einen auf die Unkenntnis der aktuellen gesetzlichen Regelungen. Zum anderen gebe es Unsicherheiten, was die Definition von Boilern und Warmwasserspeichern als Elektrogeräte betrifft.
Wir nehmen die Umfrage zum Anlass, Betriebe detailliert über das ElektroG zu informieren, weisen aber darauf hin, dass gegenüber der DUH keine Auskunftspflicht besteht und Kammern keine Daten über die Entsorgung von Elektro- und Elektrotechnikgeräten erheben. Allein das Umweltbundesamt ist berechtigt, Daten von Herstellern, öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, Vertreiber und Entsorgern zu sammeln und aufzubereiten. Über den Vollzug wacht die Gewerbeaufsicht (Stadt- und Landkreise, Regierungspräsidien).
Umweltgerechte Entsorgung – was gefordert ist
Grundsätzlich gilt: Elektro- und Elektronikgeräte gehören nicht in den Hausmüll. Bei älteren Boilern und Warmwasserspeichern sind vor allem die verwendeten Dämm-Materialien problematisch. In der Regel bestehen diese aus Schaumstoffen, die unter anderem mit Treibmitteln hergestellt werden. In der Vergangenheit wurden hierzu häufig hochklimaschädliche Fluorchlor-Kohlenwasserstoffe verwendet. Durch eine nicht sachgerechte Entsorgung solcher Altgeräte, wie beispielsweise durch Schreddern, werden sehr hohe Treibgasemissionen freigesetzt.
Wer ist für die Entsorgung verantwortlich?
Das ElektroG verpflichtet Vertreiber zur Rücknahme von alten Elektro- und Elektronikgeräten. Händler sind also verpflichtet, gebrauchte Boiler zurückzunehmen. Diese Rücknahmepflicht gilt allerdings nur, wenn beim gleichen Händler ein vergleichbares Gerät gekauft wurde. Außerdem sind kleinere Händler mit weniger als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche von der Rücknahmepflicht ausgenommen.
Unabhängig davon sind auch private Haushalte verpflichtet, ihre Altgeräte fachgereicht entsorgen. In der Praxis werden Geräte jedoch oft auf Kulanz im Rahmen einer freiwilligen Rücknahme zurückgenommen. Auch im Falle einer freiwilligen Rücknahme gelten die Vorgaben des ElektroG.
Wohin mit alten Geräten?
Nach dem ordnungsgemäßen Ausbau müssen die Geräte an einer zugelassenen Sammelstelle abgegeben werden. In der Regel sind das die jeweiligen Wertstoffhöfe der Kommunen oder Landkreise. Altgeräte aus privaten Haushalten, die von Handwerksbetrieben oder Vertreibern angeliefert werden, gelten als Altgeräte aus privaten Haushalten des Gebiets des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, in dem der Gewerbetreibende oder Vertreiber seine Niederlassung hat.
Was passiert mit den Altgeräten?
Die gesammelten Altgeräte werden dann an zertifizierte Erstbehandlungsbetriebe übergeben. In Deutschland gibt es rund 340 solcher spezialisierten Betriebe. Dort wird zunächst geprüft, ob die Geräte ohne großen Aufwand zur Wiederverwendung vorbereitet werden und wieder in den Umlauf gebracht werden können.
Ist dies nicht möglich, werden die Elektroaltgeräte für das Recycling bzw. die Entsorgung vorbereitet. Dazu werden die Geräte von Flüssigkeiten, Schadstoffen und schadstoffhaltigen Bauteilen befreit, einzelne Bauteile mechanisch zerkleinert und anschließend in einzelne Materialgruppen getrennt an die jeweiligen Verwerter weitergegeben.