Abfälle transportieren

Handwerksbetriebe, die im Rahmen ihres wirtschaftlichen Unternehmens im Kalenderjahr mehr als 20 t nicht gefährliche Abfälle oder mehr als 2 t gefährliche Abfälle transportieren, unterliegen seit dem 1. Juni 2014 einer Anzeigepflicht. Damit sollen Abfalltransporte von den Baustellen zurück zum Betriebsstandort von den strengen Vorgaben für Beförderer befreit werden. Die Anzeige ist elektronisch zu beantragen unter
 www.zks-abfall.de

Gewerbliche  Transporte von gefährlichen Abfällen sind nach wie vor erlaubnispflichtig. Um eine Erlaubnis zu beantragen ist im Vorfeld der Besuch eines mehrtägigen Fachkundekurses notwendig.