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Arbeiten mit Gefahrstoffen
Zunächst müssen vorhandene Gefahren der Betriebsstoffe bekannt sein. Dies kann zum einen eine Kennzeichnung auf den Verpackungen selbst sein oder der Lieferant liefert ein Sicherheitsdatenblatt mit, in dem der sichere Umgang, die ordnungsgemäße Lagerung sowie der Transport beschrieben werden.
Für die Arbeit mit den Gefahrstoffen müssen dann entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Diese sind in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
Lagern von Gefahrstoffen
In der Regel sollen Gefahrstoffe in Arbeitsräumen nicht gelagert werden, sondern in einen separaten Bereich. Wichtig ist in jedem Fall, dass auslaufende oder freiwerdende Stoffe nicht in die Kanalisation gelangen oder in den Boden eindringen dürfen. Daher sind in Abhängigkeit von der Lagermenge entsprechende Schutzmaßnahmen wie Auffangwannen oder beschichtete Flächen zu ergreifen. Sind die Stoffe entzündbar, muss der Brandschutz mit berücksichtigt werden.
Gefahrstoffe - Leitfaden für Betriebe
Die Broschüre „Gefahrstoffe im Handwerk“ der Arbeitsgemeinschaft der baden-württembergischen Handwerkskammern informiert praxisorientiert über Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die Lagerung und den Transport dieser Stoffe. Die aktuelle Auflage berücksichtigt veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen wie die CLP-Verordnung, die die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe weltweit vereinheitlicht.
Autoren sind die Umweltberater der baden-württembergischen Handwerkskammern und Fachverbände.