Hochwasser – Vorsorge für das nächste Mal
Die jüngsten Hochwasser, vor allem in Oberschwaben und Landkreisen entlang der Fils und der Rems, haben enorme Schäden verursacht und uns gezeigt, dass man sich nicht unbedingt auf die statistischen Daten verlassen kann, dass ein hundertjähriges Hochwasser auch nur alle 100 Jahre auftritt.
Der Hochwasserschutz ist nicht nur Sache der Kommune, jeder Einzelne kann und muss ebenfalls seinen Beitrag dazu leisten. Die Grundlage für die Einschätzung, wie hoch das Gefährdungspotenzial ist, liefern die Hochwassergefahrenkarten des Landes.
Foto: MHP/Adobe Stock
Gefährungspotential einschätzen: die Hochwassergefahrenkarten
Zunächst einmal muss festgestellt werden, ob der Betrieb in einem hochwassergefährdeten Bereich liegt - oder noch extremer – in einem Überschwemmungsgebiet. Dazu wurden für alle relevanten Gewässer in einem Gemeinschaftsprojekt der Kommunen und des Landes Baden-Württemberg Hochwassergefahrenkarten erstellt. Die Daten werden regelmäßig regelmäßig aktualisiert.
Diese Karten sind eine Grundlage für Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes für Bürgerinnen und Bürger, konkrekte Schutzmaßnahmen zu planen oder zu optimieren.
Für den eigenen Firmenstandort kann man diesen Karten die Wahrscheinlichkeit entnehmen, wie häufig mit Hochwasser zu rechnen ist (z.B. alle 10 Jahre, 50 Jahre, 100 Jahre oder mit Extremhochwasser) und wie tief die Überflutung bei den jeweiligen Hochwässern sein wird.
In Gebieten mit einem 100-jährigen Hochwasser sowie in festgesetzten Überschwemmungsgebieten besteht grundsätzlich ein Bauverbot.
Die Karten können auf dem Portal Hochwasser-Risikomanagement des Umweltministeriums Baden-Württemberg eingesehen werden. Dort gibt es auch aktuelle Meldungen und weiteres Informationsmaterial zum Thema.
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Starkregen – tritt lokal und unverhofft auf
Ein weiteres Wetterextrem tritt immer häufiger auf – der Starkregen. Dies bedeutet, dass in kurzer Zeit eine große Regenmenge fällt, die durch die Kanalisation nicht mehr abtransportiert werden kann.
Die Folge: das Wasser läuft auf den Wegen und Straßen entlang und sucht sich die tiefergelegenen Stellen, wie beispielsweise Hofeinfahrten, Kellerfenster etc. Somit tritt Wasser auch in Häuser ein, die nicht direkt an einem Fluss oder Bach liegen, der Hochwasser führt.
Diese durch Starkregen verursachten Schäden sind keine Hochwasserschäden und in der Regel auch nicht durch einen Hochwasser-Versicherungsschutz gedeckt.
Seit einigen Jahren sind die Kommunen verpflichtet, Starkregenrisikokarten und ein entsprechendes Starkregenrisikomanagement zu erstellen. Allerdings sind bisher nicht viele Kommunen dieser Aufforderung nachgekommen. Wer wissen möchte, ob die eigene Straße oder das Grundstück in entsprechenden Fließrichtungen liegt, muss daher bei der Kommune direkt nachfragen.
Eine sinnvolle Ergänzung die Warn-App NINA des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Nutzer erhalten wichtige Warnmeldungen zu unterschiedlichen Gefahrenlagen, wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung oder einen Großbrand. Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der zuständigen Stellen der Bundesländer sind ebenfalls integriert. Die App ist im Fall der Fälle eine große Hilfe.
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Trinkwasser schützen
Sauberes Trinkwasser ist für uns selbstverständlich. Damit dies so bleibt, gilt es einige Regeln zu beachten. Die Trinkwasserverordnung verpflichtet die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen (dazu zählen auch Vermieter), die als Großanlage gelten, zu einer Untersuchung des Trinkwassers.
Kritische Größe sind dabei die Legionellen. Sie bilden sich gerne, wenn das Wasser lange in Leitungen steht und/oder nicht warm genug ist. Ist die Legionellenzahl zu groß, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Im schlimmsten Fall muss die Entnahme von Wasser untersagt werden. Zunächst muss dann eine Gefährdungsanalyse erstellt werden. Sie soll die Gefährdungen ermitteln, die von dieser Anlage ausgehen. Dann werden Sanierungsmaßnahmen festgelegt.
Anlagen, in denen sich wassergefährdende Stoffe befinden
Handwerksbetriebe können mit der Errichtung, Wartung, Umbau oder Stilllegung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beauftragt werden oder nutzen solche Anlagen in ihren eigenen Betriebs- und Privaträumen. Beispiele sind: Heizöltanks, Altölbehälter, Lagerräume für Betriebsstoffe.
Für die Errichtung, Wartung, Umbau oder Stilllegung werden Anforderungen an die ausführenden Betriebe gestellt. Sie müssen ab einer bestimmten Anlagengröße als Fachbetrieb zertifiziert sein.
Ebenfalls gelten für diese Anlagen in Abhängigkeit von Inhalt und Gefährdung der darin enthaltenen Stoffe Prüffristen.