Anlagen, in denen sich wassergefährdende Stoffe befinden

Handwerksbetriebe können mit der Errichtung, Wartung, Umbau oder Stilllegung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beauftragt werden oder nutzen solche Anlagen in ihren eigenen Betriebs- und Privaträumen. Beispiele sind: Heizöltanks, Altölbehälter, Lagerräume für Betriebsstoffe.

Für die Errichtung, Wartung, Umbau oder Stilllegung werden Anforderungen an die ausführenden Betriebe gestellt. Sie müssen ab einer bestimmten Anlagengröße als Fachbetrieb zertifiziert sein.

Ebenfalls gelten für diese Anlagen in Abhängigkeit von Inhalt und Gefährdung der darin enthaltenen Stoffe Prüffristen.