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Was Handwerker beim Führerscheintausch beachten müssen
In den nächsten Jahren steht der Umtausch von älteren Führerscheinen auf fälschungssichere EU-Dokumente an. Das gesamte Vorhaben, je nach dem Geburtsdatum des Führerscheininhabers bzw. dem Ausstellungsdatum gelten unterschiedliche Fristen, soll spätestens im Jahr 2033 abgeschlossen sein.
Warum ein EU-Führungsschein?
Mit der EU-Führerscheinrichtlinie soll das Nebeneinander unterschiedlicher nationaler Regelungen beendet werden. Statt der aktuell 110 verschiedenen Führerscheine in der Europäischen Union soll es künftig einen einheitlichen Standard geben.
Die Umstellung soll zudem mehr Sicherheit bringen. Der EU-Führerschein ist technisch auf dem neuesten Stand und damit fälschungssicher. Um Missbrauch zu vermeiden, werden alle neuen EU-Führerscheine in einer zentralen Datenbank erfasst. Eine weitere Neuerung: das Dokument ist 15 Jahre gültig und muss daher, so wie beispielsweise der Personalausweis oder Reisepass, regelmäßig erneuert werden.
Umtausch – diese Fristen sind wichtig
Alle Führerscheine – ob Papier-Dokument oder im Scheckkartenformat –, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, sind vom Umtausch betroffen. Für den klassischen „Lappen“ sind die Fristen nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers gestaffelt. Bei den Dokumenten im Scheckkartenformat gilt als Kriterium das Ausstellungsdatum.
Selbstverständlich ist ein früherer Umtausch jederzeit möglich.
Der Umtausch erfolgt im Regelfall ohne weitere Prüfung. Die Fahrerlaubnis für einzelne Führerscheinklassen wird im entsprechenden Umfang in das neue Dokument übernommen. Alte Klassen (1, 2, 3 etc.) werden den seit 1999 geltenden EU-Führerscheinklassen (A, B, C, D etc.) zugeordnet.
Papierführerscheine (ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998)
Geburtsjahre des Inhabers | Umtauschfrist |
---|---|
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Juli 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Führerscheine im Scheckkartenformat (ab 1. Januar 1999)
Ausstellungsdatum | Umtauschfrist |
---|---|
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Führscheinstelle und Kosten
Der Umtausch erfolgt in der örtlichen Führerscheinstelle am Wohnsitz. Die Gebühr für den neuen EU-Führerschein beträgt rund 25 Euro. Hinzu kommen die Kosten für ein biometrisches Passfoto.
Besonderheiten bei der Klasse 3
Beim Umtausch von Führerscheinen der alten Klasse 3 ist eine Besonderheit zu beachten. Denn die ursprünglich enthaltene unbefristete Berechtigung zum Führen von schwereren Fahrzeugkombinationen (mit maximal drei Achsen, von zwölf bis zu 18,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) wird nicht in jedem Fall automatisch übertragen.
Die Erlaubnis erlischt mit Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn beim Umtausch keine Verlängerung beantragt wurde. Außerdem wird diese Berechtigung nur noch befristet erteilt. Eine Verlängerung ist möglich, setzt allerdings den Nachweis der körperlichen Eignung und einen Sehtest voraus.
Bitte beachten: Führerscheininhaber müssen die befristete Erteilung der Schlüsselnummer CE 79 beim Umtausch extra beantragen. Eine spätere Korrektur ist nicht möglich.
Alter LKW-Führerschein (Klasse 2)
Auch beim Umtausch von Führerscheinen der Klasse 2 ist darauf zu achten, dass die Erlaubnis zum Führen schwerer Fahrzeuge (Klassen C und CE, ab 12 Tonnen) nach der Vollendung des 50. Lebensjahres auf fünf Jahre befristet erteilt wird. Die Verlängerung ist an eine Gesundheitsprüfung gekoppelt.