Was ist neu?

  • Neu ist die Verpflichtung der dualen Systeme, ihre Gebühren nach ökologischen Kriterien zu gestalten.
  • Neu geschaffen wurde eine Zentrale Stelle Verpackungsregister, die die Marktüberwachung übernimmt. Alle Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen müssen sich zukünftig bei der Zentralen Stelle registrieren. Die Zentrale Stelle wird von den dualen Systemen und den Branchenlösungen finanziert.
  • Ebenso neu hinzugekommen sind Kennzeichnungspflichten für Ein- und Mehrweggetränkeverpackungen am Verkaufsregal.

Was ist zu tun?

Prüfen

Der erste Schritt besteht darin zu prüfen, ob Um- und Verkaufsverpackungen mit der Zielgruppe private Endverbraucher in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Wenn ja, müssen Sie sich einem der anerkannten Rücknahmesysteme anschließen (bitte Preise vergleichen). 

Registrierung

Registrierung bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“. Der Eintrag ist kostenlos und jederzeit möglich.

Jahresmeldung

Danach sind jährlich die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen sowohl an das Rücknahmesystem als auch an die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ zu melden.