Die Meisterprämie Baden-Württemberg kommt bei den Absol-venten gut an. Foto: Falk Heller/Argum

30.07.2024

219.000 Euro für neue Meister

1.500 Euro für einen erfolgreichen Abschluss – das ist die Idee der Meisterprämie Baden-Württemberg, mit der das Land die berufliche Weiterbildung junger Handwerkerinnen und Handwerker fördert. Im Bezirk der Handwerkskammer Reutlingen wurden im laufenden Jahr 146 Anträge mit einem Fördervolumen von 219.000 Euro bewilligt.

„Diese finanzielle Anerkennung ist wichtig, weil sie Wertschätzung für die Absolventinnen und Absolventen ausdrückt, die einen hochwertigen Weiterbildungsabschluss erworben haben, der sie für Aufgaben als Führungskraft, Unternehmer und Ausbilder qualifiziert“, sagt Susanne Hammann, Leiterin des Geschäftsbereichs Berufsausbildung, Prüfungs- und Sachverständigenwesen der Reutlinger Handwerkskammer. Zugleich sei das Modell für die Antragsteller erfreulicherweise mit vergleichsweise wenig Aufwand verbunden. „Die Prämie unterstützt die jungen Meisterinnen und Meister in unkomplizierter und effektiver Form“, so Hammann.

Seit der Einführung im Jahr 2020 wurden bei der Handwerkskammer Reutlingen insgesamt 1.081 Anträge bewilligt. Die Fördersumme beläuft sich auf insgesamt 1.621.500 Euro, die aus Landesmitteln stammen. Die Auszahlung erfolgt jeweils zwei Mal pro Monat.

Die Prämie erhalten alle Absolventinnen und Absolventen einer Meisterausbildung in einem handwerklichen Beruf, die ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben oder deren Arbeitsstätte in Baden-Württemberg liegt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem die Prüfungsergebnisse vorliegen. Die Meisterprämie beträgt einmalig 1.500 Euro, muss nicht versteuert werden und wird unabhängig von anderen Förderungen gewährt. So wird der Landesbonus beispielsweise nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG angerechnet.

Einen Antrag bei der Handwerkskammer Reutlingen kann stellen, wer seine Prüfungen vor einem Prüfungsausschuss der Kammer abgelegt hat oder, falls die Prüfung außerhalb von Baden-Württemberg abgelegt wurde, der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb liegt.

Über die Bewilligung entscheidet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel sechs bis acht Wochen.

Informationen zur Meisterprämie bei Bianca Beck, Handwerkskammer Reutlingen, Telefon 07121 2412-251, E-Mail: bianca.beck[at]hwk-reutlingen.de und unter www.hwk-reutlingen.de/meisterpraemie.