©Henrik G. Vogel / pixelio.de

04.03.2011

Ab 1. Mai 2011 freizügig

Ab dem 1. Mai 2011 können die Bürger der Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn ohne eine Arbeitsgenehmigung in Deutschland beschäftigt werden. Das bringt für Sie als Unternehmer Risiken und Chancen mit sich.

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit erlaubt es EU-Bürgern, ungeachtet ihres Wohnortes in jedem Mitgliedsstaat zu den Bedingungen ihres jeweiligen Heimatlandes zu arbeiten. Aufgrund des immer noch bestehenden Lohngefälles könnte dies zu massiven Wettbewerbsverzerrungen führen – aber Sie könnten die neue Freizügigkeit auch bei der Suche nach guten Fachkräften nutzen.

Die Auswirkungen sind noch ungewiss, daher sollten Sie sich rechtzeitig mit diesem Thema beschäftigen. Unsere Veranstaltung wird Ihnen einen ersten Überblick über den rechtlichen Rahmen geben und dabei helfen, mögliche Berührungsängste mit der Thematik abzubauen.

Die Veranstaltung findet statt
am Donnerstag, dem 7. April 2011 von 17 bis ca. 21 Uhr, 
in der Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58.

Eine verbindliche Anmeldung ist aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl zwingend erforderlich! Anmeldeschluss ist der 31. März 2011.

Anmeldung bitte hier per E-Mail.

oder per Telefon: 07121 2412-233

Programm

Begrüßung
Richard Schweizer, Geschäftsbereichsleiter Recht und Handwerksrolle der Handwerkskammer Reutlingen

Neue Regelungen zur Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Ländern der Europäischen Union
Ulrich Häfele, Leiter der Agentur für Arbeit Reutlingen

Chancen und Risiken für das deutsche Handwerk
Rechtsanwalt Jan Dannenbring, Leiter der Abteilung Arbeitsmarkt, Tarifpolitik und Arbeitsrecht, Zentralverband des Deutschen Handwerks, Berlin

Sozialversicherungsrechtliche Fallgestaltungen
Herbert Raach, Leiter IKK Reutlingen

Imbiss