Angehende Meister werden besser unterstützt
Ab dem 1. August 2016 treten Leistungsverbesserungen im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – auch bekannt als "Meister-BAföG" – in Kraft.
Der Basisunterhaltsbeitrag im AFBG bei Vollzeitmaßnahmen wächst von 645 Euro auf 708 Euro; der Zuschussanteil hierauf nach Abzug des Pauschbetrages von 44 Prozent auf 50 Prozent.
Neben weiteren Veränderungen steigt z. B. der einkommensunabhängige maximale Maßnahmebeitrag – also die Förderung der Lehrgangskosten – von 10.226 Euro auf 15.000 Euro. Der Zuschussanteil hierauf wird von 30,5 Prozent auf 40 Prozent erhöht. Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 113 auf 130 Euro erhöht.
Mit einem „Attraktivitätspaket Meisterstück“ werden die Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt bis zu 2.000 Euro gefördert (bisher 1.534 Euro), und es wird erstmals ein Zuschussanteil (von 40 Prozent) eingeführt.
Genauere Informationen zur Meisterfortbildung – und auch dem Meister-BAföG bzw. der Aufstiegsfortbildungsförderung – finden Sie auf der Internetseite der Handwerkskammer Reutlingen: www.hwk-reutlingen.de/meister.