Auszubildende bekommen mehr Geld
Zum 1. August tritt die BAföG-Reform in Kraft und mit ihr steigt auch die staatliche Unterstützung für Auszubildende.
Die Berufsausbildungsbeihilfe steigt dabei in zwei Stufen. Für Wohnen und den Lebensunterhalt erhalten Auszubildende statt bisher 622 Euro im Monat als Höchstbetrag nun 716 Euro, wenn sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. 2020 sind es 723 Euro.
Die Erhöhung ist ein Beitrag dazu, wirtschaftliche Härten abzumildern und vor allem durch den deutlichen Anstieg der Pauschalen für Unterkunft und Verpflegung eine Ausbildung fern des Heimatorts zu unterstützen. Das könnte für manchen Jugendlichen besonders in strukturschwachen ländlichen Räumen einen weiteren Anreiz schaffen, sich doch für eine berufliche Ausbildung zu entscheiden.
Mit der Angleichung an die Leistungen des BAföG erfolgt ein weiterer wichtiger Schritt zur Gleichwertigkeit der Bildungssysteme. Auch das Ausbildungsgeld für Azubis mit Behinderung wird ab August erhöht. Das Ausbildungsgeld wird künftig an die Bedarfssatzstruktur der Berufsausbildungsbeihilfe angeglichen. Darüber hinaus wird der Zuschuss zur Vergütung während einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung (EQ) auf 243 Euro erhöht und damit dieses ausgesprochen erfolgreiche Instrument zur Berufsvorbereitung gestärkt.
Förderbedürftigen jungen Menschen wird durch die EQ der Weg in eine geregelte Ausbildung erleichtert, indem sie im betrieblichen Umfeld ihre Potenziale aufzeigen können. Die EQ hat sich in den vergangenen Jahren insbesondere bei der Integration von geflüchteten jungen Menschen bewährt.