Bund fördert klimaschonende Nutzfahrzeuge
Der Bund will mehr Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben auf die Straße bringen. Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent. Zusätzlich will das Land einen weiteren Förderantrag initiieren und startet vorab eine Online-Umfrage unter Betrieben.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat am 2. August 2021 eine neue Förderrichtlinie zur Beschaffung von Nutzfahrzeugen (N1, N2 und N3) mit klimaschonenden, alternativen Antrieben veröffentlicht, verbunden mit einer Einreichungsfrist bis zum 27. September 2021. Bei dieser Förderung können je nach Fördergegenstand bis zu 80 Prozent der förderfähigen Aufgaben übernommen werden.
Mehr zum Programm unter www.klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de.
Die Förderbedingungen betreffen gerade auch die für das Handwerk relevanten E-Fahrzeuge der Klassen N1 und N2.
Land plant weiteren Förderantrag
Zur Beschleunigung des Hochlaufs von (Nutz-) Fahrzeugen mit klimaschonenden, alternativen Antrieben, möchte die Landesagentur für neue Mobilitätslösungen und Automotive - e-mobil BW einen gemeinsamen Förderantrag initiieren und unterstützen.
Betriebe, die an der Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit klimaschonenden, alternativen Antrieben, am Aufbau einer Infrastruktur oder einer Machbarkeitsstudie interessiert sind, füllen bitte den verlinkten Fragebogen aus.
e-mobil BW wird sich anschließend bei Ihnen melden. Das Ausfüllen des Fragebogens ist unverbindlich!
e-mobil BW hat darüber hinaus zugesagt, Unternehmen bei einer gegebenenfalls nachfolgenden Antragsstellung zu unterstützen.
Rückmeldungen sind bis spätestens 27. August 2021 möglich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ines Bonnaire, Umweltberatung, Telefon 07121 2412-143, ines.bonnaire[at]hwk-reutlingen.de oder direkt an Dr. Manuel C. Schaloske, Plattform H2BW, Cluster Brennstoffzelle BW, Telefon 0711 892385-16, manuel.schaloske[at]e-mobilbw.de.