Foto: Marina Adrejchenko / Adobe Stock

27.05.2020

Bund legt Notfall-Kinderzuschlag auf

Das Bundesfamilienministerium will Alleinerziehende und Eltern mit kurzfristig geringerem Einkommen in der Corona-Krise besser unterstützen. Der Notfall-Kinderzuschlag beträgt bis zu 185 Euro pro Monat und Kind.

Der Zuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Mit dem Notfall-Kinderzuschlag (KiZ) werden auch Selbständige sowie Eltern erreicht, die noch keine zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und deswegen keinen Zugang zu Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld haben.

Die Höhe des Zuschlags wird individuell berechnet und hängt ab vom eigenen Einkommen, den Wohnkosten, der Größe der Familie und dem Alter der Kinder.

Anträge können ab sofort online bei der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit gestellt werden). Ebenfalls auf der Internetseite der Bundesagentur gibt es einen „KiZ-Lotsen“, mit dem Eltern und Alleinerziehende prüfen können, ob ein Anspruch besteht und durch die Antragstellung führt.

 Kinderzuschlag beantragen

Die Regelungen gelten befristet bis zum 30. September 2020.