Chart-Hits bei Instagram nicht für Business-Accounts
Unternehmen mit einem Instagram-Business-Account sollten die Musik-Richtlinien beachten, sonst droht eine Abmahnung. Genau wie andere urheberrechtlich geschützen Werke dürfen auch Songtitel nicht ohne entsprechende Genehmigung durch die Rechteinhaberinnen und -inhaber für Reels (15-sekündige Videoclips) und Stories bei Instagram genutzt werden.
Für viele Handwerksunternehmen ist Instagram – eine der größten Social-Media-Plattformen weltweit – aus dem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. In Zeiten von Fachkräfte- und Azubimangel kann mit einem erfolgreichen Auftritt gezielt für das eigene Unternehmen geworben werden. Denn hier tummeln sich die verschiedensten Leute, teilen ihren Alltag oder sind auf der Suche nach interessanten Beiträgen. Gerade für jüngere Menschen, die Fachkräfte, Auszubildende und Kunden von morgen, hat das soziale Netzwerk eine große Bedeutung, da sie meist täglich Zeit mit der App verbringen. Wer demnach den eigenen Handwerksbetrieb auf Instagram gut aufstellt, kann gezielt für das eigene Unternehmen werben. Dafür bietet die Plattform eine ganze Bandbreite an verschiedenen Content-Formaten, um Nutzer zu Followern und Follower zu Kunden oder Mitarbeitern zu machen. Aber Vorsicht! Ein Unternehmensaccount ist kein privater Account, heißt, nicht alles, was ein privater Nutzer darf, ist auch für ein Unternehmenskonto erlaubt. Das betrifft vor allem die Musiknutzung. Genau wie andere urheberrechtlich geschützen Werke dürfen auch Songtitel nicht ohne entsprechende Genehmigung durch die Rechteinhaberinnen und -inhaber für Reels (15-sekündige Videoclips) und Stories bei Instagram genutzt werden.
Eingeschränkte Musikbibliothek
Reels oder Stories können auf Instagram mit Musik unterlegt werden, die Instagram seinen Nutzern über verschiedene Musikdatenbanken zur Verfügung stellt. Hier unterscheidet Instagram aber zwischen privaten Nutzern und Unternehmen, die einen Business-Account führen. Private Accounts können auf die umfangreiche Instagram-Musikbibliothek zugreifen, in der sehr viele aktuelle Charts-Hits und Klassiker enthalten sind. Business-Accounts können nicht auf die Musikbibliothek zugreifen, sondern ausschließlich auf die vom Meta-Konzern bereitgestellte „Facebook’s Sound Collection“. In dieser Sound Collection sind wesentlich weniger Songs und kaum Chart-Hits und Klassiker enthalten.
Nicht wieder zu privatem Konto wechseln
Viele Nutzer von Business-Konten versuchen diese Restriktion durch einen Trick zu umgehen und wechseln den Account kurzfristig auf privat, um den vollen Zugriff auf die Instagram-Musikbibliothek zu haben. Der Wechsel von Unternehmens-Account auf Privat-Account führt aber zum einen zu einem Urheberrechtsverstoß, der abgemahnt werden kann, was mit sehr hohen Schadensersatzforderungen verbunden sein kann, zum anderen liegt ein Verstoß gegen die Nutzungsvereinbarung mit Instagram und die Facebook Musik-Richtlinie vor, was zur Sperrung des Accounts führen kann. Vor einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung oder Sperrung des Kontos schützt es zunächst schon, Reels mit Musik gar nicht erst zu verwenden oder aber die „Sound-Collection“ zu nutzen. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Reutlingen, Telefon 07121 2412-230, recht[at]hwk-reutlingen.de