Coronahilfen – Längere Fristen für Schlussabrechnungen
Um angesichts der angespannten Arbeitsbelastungen und des hohen Fachkräftebedarfs bei den eingebundenen prüfenden Dritten für Entlastung zu sorgen, verlängern das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Länder die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen abermals.
Die Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen I bis III; November-/Dezemberhilfe) und Überbrückungshilfe III Plus/IV) können nun bis zum 31. Oktober 2023 (bisher 31. August 2023) eingereicht werden.
Darüberhinaus können Fristverlängerungen bis zum 31. März 2024 (bisher 31. Dezember 2023) beantragt werden. Hierfür ist lediglich die Anlage eines Organistationsprofils im digitalen Antrags-System durch die prüfenden Dritten vorzunehmen.
Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen (bisher 31. Dezember 2023) werden automatisch bis zum 31. März 2024 verlängert.
Weitere Informationen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de