Diesel nachrüsten: Anträge auf Förderung rechtzeitig stellen
Handwerker, die sich den Bundeszuschuss für die Nachrüstung ihrer Dieselfahrzeuge mit SCR-Katalysatoren sichern wollen, sollten in den nächsten Tagen einen Antrag stellen. Der aktuelle Förderaufruf endet am 29. Februar 2020.
Die rechtzeitige Beantragung bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen bindet die Mittel unabhängig davon, ob Nachrüstsätze für das jeweilige Fahrzeug bereits zugelassen oder in Werkstätten verfügbar sind.
Gefördert wird der nachträgliche Einbau von SCR-Katalysatoren in Handwerker- und Lieferfahrzeugen. In der Klasse 2,8 bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse beträgt der Zuschuss maximal 3.600 Euro, ab 3,5 Tonnen sind es 4.800 Euro. In allen Fahrzeugklassen ist die Förderung auf 80 Prozent der System- und Einbaukosten gedeckelt.
Liste der zugelassenen Nachrüstsätze
Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie auf unserer Themenseite.
Fragen beantwortet Ines Bonnaire, Umweltberatung, Telefon 07121 2412-143, ines.bonnaire[at]hwk-reutlingen.de