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03.05.2018

E-Mobilität: Land fördert Umsteiger

Das Land will die Elektromobilität voranbringen und hat die Förderung auf leichte Nutzfahrzeuge erweitert. Den BW-e-Gutschein gibt es als Zuschuss zu den Anschaffungs-, Leasing- oder Ladeinfrastrukturkosten.

Antragsberechtigt sind Gewerbetreibende mit Lieferverkehren. Dazu zählen beispielsweise Materialtransporte und auch Fahrten vom oder zum Kunden. Die Förderung beschränkt sich auf Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen mit Elektroantrieb bis zum Listenpreis von maximal 60.000 Euro.

Der BW-e-Gutschein soll dazu beitragen, den Anteil von Elektrofahrzeugen möglichst schnell zu erhöhen. Dies gilt besonders für die Städte, in denen die vorgeschriebenen Stickoxid-Grenzwerte regelmäßig überschritten werden. Aus diesem Grund fällt der Zuschuss für Fahrzeuge – sowohl reine Stromer als auch solche mit Hybridantrieb –, die in diesen belasteten Regionen eingesetzt werden, höher aus.

Wofür gibt es den Zuschuss?

  • Unterhaltungs- sowie Ladeinfrastrukturkosten für Fahrzeuge mit Elektroantrieb
  • Kauf von Einzelfahrzeugen
    • 5.000 Euro für Fahrzeuge, die in Gebieten mit NO2-Grenzwertüberschreitung eingesetzt werden
    • 3.000 Euro für Fahrzeuge, die in anderen Gebieten von Baden-Württemberg eingesetzt werden
  • Leasing
    • 1.666 Euro pro Jahr in Gebieten mit NO2-Grenzüberschreitung
    • 1.000 Euro pro Jahr in allen anderen Gebieten des Landes

Pro Antragsteller können bis zu 20 Fahrzeuge gefördert werden. Der BW-e-Gutschein ist mit dem Umweltbonus des Bundes kombinierbar.

Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (maximal 3 Jahre) in Baden-Württemberg zugelassen sein.

 Programm und Antrag

Ansprechpartnerin ist Ines Bonnaire, Umweltberatung, Telefon 07121 2412-143, ines.bonnaire[at]hwk-reutlingen.de