E-Mobilität: Zuschüsse für Ladestationen an Wohngebäuden
Seit gestern können Elektrofahrzeugbesitzer bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, Fördermittel zur Einrichtung einer Ladestation am Wohngebäude beantragen.
Was wird gefördert?
Im Programm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ (Programm-Nummer 440) fördert die KfW die Einrichtung von Ladepunkten an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden mit einem Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Sowohl private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgesellschaften) können die Anträge stellen.
Wie funktioniert das?
Die Förderung muss vor Bestellung der Ladestation (z. B. Wallbox) beantragt werden. Der Antrag erfolgt online über das KfW-Zuschussportal.
Merkblatt Zuschuss Ladesäulen für Elektroautos
Anprechpartnerin bei der Handwerkskammer Reutlingen: Diplom-Ingenieurin Ines Bonnaire, Telefon 07121-2412-143, E-Mail: ines.bonnaire[at]hwk-reutlingen.de