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29.10.2024

E-Rechnung: BMF regelt Praxisfragen

In zwei Monaten fällt der Startschuss für die E-Rechnung. Nun hat das Bundesfinanzministerium eine finale Verwaltungsanweisung veröffentlicht, die wichtige praktische Fragen beantwortet.

Gegenüber der im Frühjahr vorgelegten Version wurden Vorschläge der Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft berücksichtigt und damit Nachbesserungen erzielt. Zugleich wurde das BMF-Schreiben um zahlreiche Klarstellungen erweitert, die auch für Handwerksbetriebe relevant sind, so unter anderem zu:

  • Erfordernis einer elektronischen Signatur,
  • Rechnungsstellung, wenn nur Teile der abgerechneten Leistungen der Pflicht zur E-Rechnung unterliegen,
  • E-Mail-Postfach zum Empfang von E-Rechnungen,
  • E-Rechnungen bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Mietverhältnisse),
  • Endrechnungen bei Vorauszahlungen oder Anzahlungen,
  • E-Rechnung und Kassensystemen.

 BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024: Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025

 Handwerkskammer Reutlingen: Zusammenfassung des BMF-Schreibens vom 15. Oktober 2024

 Themenseite „Elektronische Rechnung ab 2025“