Einführung streckenabhängiger Maut bringt erhebliche Belastungen fürs Handwerk
Die streckenabhängige Maut steht schon seit einiger Zeit zur Debatte. Mit einer breiten Mehrheit hat sich nun das Europäische Parlament in Straßburg dafür ausgesprochen, die Regeln für die Erhebung von Straßenmautgebühren europaweit zu vereinheitlichen.
Erfasst werden sollen neben Lkw oder Transportern auch Busse und Vans. Die in vielen Mitgliedsstaaten noch erhältlichen Vignetten wollen die Abgeordneten abschaffen und auf eine streckenabhängige Maut setzen, mit der auch Klima-, Lärm- und Unfallkosten berücksichtigt werden. Mautgebühren sollen also zukünftig an die zurückgelegte Entfernung gekoppelt werden. In Deutschland würde ein streckenabhängiges Mautsystem ein Straßennetz von mehr als 50.000 Kilometern Länge betreffen. Das Parlament fordert, dass alle Transporter zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen in diese streckenabhängige Maut einbezogen werden müssen.
„Der Ruf nach mehr Klimaschutz in Europa ist verständlich und richtig“, so Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen, „aber dieser kann doch nicht auf Kosten des Handwerks gehen. Mit einer streckenabhängigen Maut drohen erhebliche Belastungen für einen Großteil des regional tätigen Handwerks“. Leichte und mittelschwere Fahrzeuge des Handwerks verursachen im Gegensatz zum Transportgewerbe keinen überproportionalen Verschleiß und tragen bereits über die Kfz- und Energiesteuer zum Straßenunterhalt bei, so Eisert weiter, demnach würde bei ihnen doppelt abkassiert werden.
Die neuen Vorgaben des Parlaments sollen zeitversetzt zunächst ab dem Jahr 2023 an für Fahrzeuge über 2,4 Tonnen, ab 2026 dann auch für PKW, leichtere Transporter und Minibusse gelten.
Da hierzulande die Mautpflicht derzeit nicht für Lastwagen unter 7,5 Tonnen gelte, müsste Deutschland sein System entsprechend anpassen. Die Gebühr soll auf Bundesstraßen und Autobahnen kassiert werden.